Zuladung Wohnmobil berechnen: Formel und Waage
So rechnest du die Zuladung deines Wohnmobils richtig: welches Feld im Fahrzeugschein gilt, was Wasser, Gas und Fahrradträger kosten und wo du wiegen lässt.

Inhalt
- Die vier Massen, die ständig verwechselt werden
- Was in der Masse in fahrbereitem Zustand schon drinsteckt
- Feld G stimmt nicht ganz: die zulässige Abweichung
- Der Frischwassertank: drei Positionen, kein Konsens
- Was die Zuladung wirklich auffrisst
- Mindestzuladung: warum lange Fahrzeuge mit vielen Betten strukturell eng sind
- Achslast: legal beim Gesamtgewicht, illegal hinten
- Richtig wiegen: im Reisezustand, achsweise, mit Beleg
- Ein durchgerechnetes Beispiel
- Vor der Abfahrt: die Kontrollliste
- Was noch nicht geklärt ist
- Häufige Fragen
- Jetzt deine Zahlen
- Quellen
Die Rechnung ist kurz: eingetragene zulässige Gesamtmasse minus Masse in fahrbereitem Zustand ergibt die nominelle Zuladung.
Davon gehen ab: jeder Mitfahrer mit 75 kg, jeder Liter Frischwasser mit 1 kg, jede Gasflasche mit ihrem Bruttogewicht, dazu Sonderausstattung und alles, was nach der Erstzulassung dazukam.
Was danach übrig bleibt, ist deine Reserve.
Der Haken sitzt in der zweiten Zahl: die Masse in fahrbereitem Zustand ist ein vom Hersteller erklärter Wert mit einer zulässigen Abweichung, kein gemessenes Gewicht deines Fahrzeugs.
Deshalb endet die ehrliche Antwort nicht bei der Formel, sondern auf einer geeichten Waage.
Dieser Artikel ist allgemeine Information zum Fahrzeug- und Zulassungsrecht und keine Rechtsberatung. Über den Einzelfall entscheiden die Prüforganisation und die Zulassungsstelle; verbindlich sind die Einträge in deiner eigenen Zulassungsbescheinigung Teil I. Nichts hier ersetzt eine Wiegung des eigenen Fahrzeugs im Reisezustand.
Die vier Massen, die ständig verwechselt werden
Vier Größen, vier verschiedene Bedeutungen, und in Foren werden sie munter durcheinandergeworfen. Einmal sauber benannt, dann nie wieder vermischt.
Die technisch zulässige Gesamtmasse steht in Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das ist die konstruktive Obergrenze des Herstellers, aus Punkt 16.1 der Übereinstimmungsbescheinigung, und sie schließt die Stützlast ein. Die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse steht in Feld F.2 und kann niedriger liegen.
Der KBA-Leitfaden führt dazu das Beispiel 3 650 kg technisch gegenüber 3 500 kg zugelassen. Wenn F.1 nur mit einer Ausnahme nach § 34 Abs. 5 StVZO nutzbar wäre, findest du dazu einen Vermerk in Feld 22.
Feld G trägt die Masse in fahrbereitem Zustand.
Und die tatsächliche Masse ist etwas Drittes: das konkrete Fahrzeug samt der Sonderausstattung, die wirklich verbaut ist (Art. 2 Nr. 5 und 6 VO (EU) Nr. 1230/2012, in der Übereinstimmungsbescheinigung Punkt 13.2).
Zwei baugleiche Fahrzeuge derselben Serie haben dieselbe Masse in fahrbereitem Zustand im Papier und unterschiedliche tatsächliche Massen auf der Waage.
Jetzt der Punkt, an dem Prospekte unsauber werden. Die Nutzlast ist in Art. 2 Nr. 21 VO (EU) Nr.
1230/2012 definiert als zulässige Gesamtmasse minus Masse in fahrbereitem Zustand, minus Masse der Mitfahrer, minus Masse der Zusatzausrüstung. Die Mitfahrer sind da schon abgezogen. Was ein Händler als “Zuladung” auf das Datenblatt schreibt, ist in der Regel nicht diese Nutzlast, sondern die reine Differenz aus F.2 und G.
Frag im Verkaufsgespräch nach, welche der beiden Zahlen gemeint ist. Ich habe bei Überführungen mehrfach erlebt, dass niemand im Autohaus die Frage beantworten konnte.
Die Felder, auf die es ankommt
Das hier ist die Karte, die ich mir irgendwann in die Fahrerhaustür geklebt habe, weil ich es leid war, bei jeder Kontrolle nach dem richtigen Feld zu suchen. Nachgezeichnet, keine echten Daten.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Auszug, nachgezeichnet)
| Feld | Bezeichnung | Wert (Beispiel) | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| F.1 | Technisch zul. Gesamtmasse | 3 650 kg | Konstruktionsgrenze des Herstellers; relevant u. a. für Maut-Einstufungen |
| F.2 | Zul. Gesamtmasse (Zulassungsstaat) | 3 500 kg | DIE Zahl: Fahrerlaubnisklasse, Überladung, Zuladungsrechnung |
| G | Masse in fahrbereitem Zustand | 2 780 kg | Erklärter Wert, Serienausstattung, Fahrer 75 kg schon enthalten; kann als Bereich gedruckt sein |
| 7.1 | Techn. zul. Achslast Achse 1 | 1 850 kg | Eigenes Limit, kein Anteil am Gesamt |
| 7.2 | Techn. zul. Achslast Achse 2 | 2 000 kg | Hier reißt es in der Praxis zuerst |
| 8.1 | Zul. Achslast Achse 1 (Staat) | 1 850 kg | - |
| 8.2 | Zul. Achslast Achse 2 (Staat) | 1 900 kg | Kann unter 7.2 liegen. Dann gilt 8.2 |
| 13 | Stützlast | 100 kg | Deichsellast; zählt bei F.1 mit |
| 22 | Bemerkungen | - | Ausnahme § 34 Abs. 5 StVZO, falls einschlägig |
Rechnung: F.2 - G = 3 500 - 2 780 = 720 kg nominelle Zuladung. Und ab hier fängt die Arbeit erst an.
| Feld | Was darin steht | Wofür es entscheidend ist |
|---|---|---|
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse, inkl. Stützlast (CoC 16.1) | Konstruktive Obergrenze; Bezugsgröße für Achslastvorgaben der Typgenehmigung |
| F.2 | Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse, kann unter F.1 liegen | Die maßgebliche Zahl für Fahrerlaubnis und Überladung |
| G | Masse in fahrbereitem Zustand (Serienausstattung, Fahrer 75 kg enthalten) | Ausgangswert der Zuladungsrechnung; erklärter, nicht gemessener Wert |
| J | Fahrzeugklasse | Einordnung des Fahrzeugs, u. a. als Wohnmobil |
| K | Nummer der Typgenehmigung | Rückbezug auf die Genehmigungsunterlagen |
| L | Zahl der Achsen | Zuordnung der Felder 7.x und 8.x |
| O.1 / O.2 | Anhängelast gebremst / ungebremst | Zugkombination, nicht Zuladung |
| S.1 | Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz | Zahl der Mitfahrer, die mit je 75 kg zu rechnen sind |
| 7.1-7.3 | Technisch zulässige Achslasten | Eigenständige Grenzen je Achse |
| 8.1-8.3 | Im Zulassungsstaat zulässige Achslasten | Maßgeblich, wenn niedriger als 7.x |
| 13 | Stützlast | Rechnet auf die Hinterachse und in F.1 hinein |
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen | Etwa Ausnahme nach § 34 Abs. 5 StVZO |
Feldbedeutungen nach KBA, Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 20, Stand Juli 2026. Verbindlich sind die Einträge in deiner eigenen Bescheinigung.
Was in der Masse in fahrbereitem Zustand schon drinsteckt
Die Verordnung ist hier ungewöhnlich konkret.
In der Masse in fahrbereitem Zustand sind enthalten: der Fahrer mit pauschal 75 kg, der Kraftstoff mit mindestens 90 % des Tankvolumens (Art. 2 Nr. 4 Buchst. a VO (EU) Nr. 1230/2012) und alle übrigen flüssigkeitsführenden Systeme mit 100 % der vom Hersteller angegebenen Kapazität.
Nur Systeme für Brauchwasser gelten als leer, also die Abwassertanks und die Kassette der Toilette.
Daraus folgen zwei Dinge, mit denen du sofort arbeiten kannst.
Erstens: Volltanken kostet dich fast keine Zuladung. Wenn 90 % schon im Papierwert stecken, bleiben bei einem 90-Liter-Tank rund 9 Liter offen, also etwa 7 kg Diesel. Ich habe früher aus falscher Vorsicht mit halbem Tank gefahren und mir eingeredet, das rette mich.
Es rettet ungefähr 30 kg und kostet Reichweite.
Zweitens: Der Fahrer darf nicht doppelt gerechnet werden. Bei vier Reisenden addierst du drei mal 75 kg, nicht vier. Das ist der häufigste Rechenfehler, den ich in Foren sehe, und er verzerrt die Bilanz um 75 kg in die falsche Richtung.
Und dann die Asymmetrie, um die niemand gern herumredet: 90 % beim Kraftstoff, 100 % bei den anderen Flüssigkeiten.
Beide gängigen Vereinfachungen sind falsch. “Alles voll” ist falsch, weil der Kraftstoff eben nicht ganz drin ist. “Alles leer” ist genauso falsch, weil Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Öle und eben auch die vom Hersteller angegebene Wasserkapazität mit 100 % ihrer erklärten Menge im Wert stecken.
Wie viel Wasser der Hersteller da angegeben hat, ist die eigentliche Streitfrage - dazu weiter unten die Positionen.
Feld G stimmt nicht ganz: die zulässige Abweichung
Zwischen dem erklärten und dem gemessenen Wert der Masse in fahrbereitem Zustand darf eine Abweichung liegen: 3 % nach oben und nach unten für Fahrzeuge der Klassen M, N und O, und 5 % für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Anhang I Anlage 2 Nr. 2.2 VO (EU) Nr. 1230/2012).
Geprüft wird das, indem die tatsächliche Masse gewogen und die Sonderausstattung abgezogen wird, auf einem Gerät nach Richtlinie 2009/23/EG (Anhang I Anlage 2 Nr. 2.1). Über Artikel 4 Abs. 11 hängt das Ganze an der Übereinstimmung der Produktion.
Zwei Dinge sagt kaum jemand dazu.
Ob ein Wohnmobil ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung ist und damit 5 % statt 3 % beansprucht, ist ungeklärt. Die Verordnung selbst definiert den Begriff an dieser Stelle nicht, und ich habe keine belastbare Festlegung gefunden. Bei 2 800 kg erklärter Masse ist das der Unterschied zwischen 84 kg und 140 kg - keine akademische Frage.
Und die Hersteller, die “±5 %” behaupten, berufen sich in den Unterlagen, die ich gesehen habe, auf Anhang I Nr. 2.6 Buchst. b der Richtlinie 2007/46/EG, also auf eine aufgehobene Rahmenrichtlinie, nicht auf diese Verordnung. Ein Rechtsanwaltsbüro hat diese Zitierweise dokumentiert.
Behandle die Angabe als Branchenpraxis, nicht als Rechtsgrundlage.
Jetzt der Satz, um den es in diesem Artikel geht: das ist eine Fertigungstoleranz auf das Leergewicht, kein Spielraum zum Beladen. Die VO (EU) Nr. 1230/2012 enthält keine Kontroll- oder Vollzugstoleranz, in keiner Höhe.
Wenn dein Fahrzeug 60 kg schwerer aus der Halle kommt als im Papier steht, dann sind diese 60 kg vor dem ersten Koffer weg. Sie sind kein Guthaben.
Dazu kommt ein Ärgernis, das die Rechnung praktisch unmöglich macht: Feld G wird häufig als Bereich gedruckt. In einem ADAC-Beispiel steht 2 065-2 554 kg, wobei die Quelle undatiert ist. 489 kg Spanne.
Aus einem solchen Papier kannst du deine Zuladung nicht ablesen, nur schätzen.
Der Frischwassertank: drei Positionen, kein Konsens
Diese Frage habe ich neun Jahre lang unterschiedlich beantwortet bekommen, von Werkstätten, von Kollegen, von einem Prüfingenieur. Es gibt keinen Konsens, und wer dir hier ein klares Ja oder Nein verkauft, verschweigt etwas.
Position 1, die Verordnung. Alle flüssigkeitsführenden Systeme außer Brauchwasser mit 100 % der vom Hersteller angegebenen Kapazität. Die Wörter für Frischwasser oder Trinkwasser kommen im Text nicht vor.
Der Verweis geht also auf die Herstellerangabe zurück, und damit auf Position 2.
Position 2, die Herstellerpraxis. Modellreihen erklären eine Fahrbefüllung von 10 l, 20 l oder 50 l, je nach Baureihe. Nicht den vollen Tank.
Was in Feld G steckt, hängt damit davon ab, was der Hersteller erklärt hat, und das steht nicht in der Zulassungsbescheinigung.
Position 3, die technische Norm. DIN EN 1646-2 soll 90 % des Tanks und der Gasversorgung ansetzen. Diese Sichtweise wird einem Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2008 (11 U 151/07) zugeschrieben.
Diesen Fundstellennachweis habe ich nur auf einer Kampagnenseite gefunden, nicht in einer Entscheidungsdatenbank. Aktenzeichen und Inhalt sind aus meiner Sicht nicht bestätigt.
| Quelle | Position | Zitierte Rechtsgrundlage | Datum |
|---|---|---|---|
| VO (EU) Nr. 1230/2012 | Flüssigkeitssysteme mit 100 % der vom Hersteller angegebenen Kapazität; “Frischwasser” wird nicht genannt | Anmerkung (h) zu Anhang I | ABl. L 353 vom 21.12.2012 |
| Herstellerpraxis, mehrere Baureihen | Erklärte Fahrbefüllung von 10 l, 20 l oder 50 l | Herstellerangabe zur Kapazität | teils undatiert, ein Dokument aus 08/2025 |
| Herstellerangaben zur Toleranz | “±5 %” auf das Leergewicht | Richtlinie 2007/46/EG Anhang I Nr. 2.6 Buchst. b (aufgehoben) | undatiert, dokumentiert von einer Anwaltskanzlei |
| DIN EN 1646-2, berichtet | 90 % von Tank und Gasversorgung | zugeschrieben: OLG Hamm 10.09.2008, 11 U 151/07 | 2008, nur von einer Kampagnenseite berichtet |
Diese Tabelle löst die Frage nicht auf, sie zeigt die Lage. Stand der Recherche: August 2026.
Praktisch folgt daraus etwas Klares, auch wenn die Rechtsfrage offen ist: Bei einer Kontrolle wird die Masse im Moment der Kontrolle gemessen. Nicht die erklärte Fahrbefüllung, nicht die Norm. Also ist die Wassermenge, mit der du losfährst, dein größter einzelner Hebel.
120 l voll gegen 20 l im Tank sind 100 kg Unterschied, und die entscheiden sich an deiner Hand am Wasserhahn.
Das Argument “das Wasser ist am ersten Tag eh verbraucht” höre ich oft. Es stimmt auch. Es hilft nur nicht, wenn die Kontrolle am ersten Tag stattfindet, und Kontrollen finden sinnvollerweise dann statt, wenn die Fahrzeuge voll sind.
Was die Zuladung wirklich auffrisst
Die Reihenfolge, in der die 720 kg aus dem Beispiel verschwinden, überrascht die meisten. Nicht das Gepäck ist der Hauptverbraucher, sondern Personen und Wasser.
Mitfahrer werden mit der Konvention von 75 kg je genehmigtem Sitzplatz gerechnet, angesetzt am R-Punkt des Sitzes (Anhang I Teil A Nr. 2.6.2.1 bis 2.6.2.3 VO (EU) Nr. 1230/2012). Wasser mit 1 kg je Liter, das ist Physik. Und Gasflaschen mit ihrem Bruttogewicht, nicht mit dem Füllgewicht: eine volle 11-kg-Stahlflasche liegt bei etwa 24 kg.
Diese Zahl stammt aus einem einzelnen kommerziellen Ratgeber ohne Datum, also grob die Hälfte Flasche, die Hälfte Gas. Für 5-kg-Stahlflaschen und Composite-Varianten habe ich überhaupt keine Quellentabelle gefunden, nur Modellwissen.
Die entscheidende Regel steht in keiner Zubehörliste: alles, was nach der Erstzulassung ans Fahrzeug kommt, geht voll von der Zuladung ab. Feld G bildet die Serienausstattung ab. Markise, Fahrradträger, Solarmodule, Satellitenanlage - nachgerüstet ist das Zuladung, ab Werk steckt es je nach Konfiguration bereits in der tatsächlichen Masse.
Wer selbst ausbaut, hat es am härtesten: in Feld G steht dann nur das nackte Basisfahrzeug, während ein Ausbau nach einer Sekundärquelle ohne Messgrundlage 400 bis 800 kg an Möbeln, Dämmung und Technik wiegt.
| Position | Typische Masse | Quelle | Schon in der Masse in fahrbereitem Zustand? |
|---|---|---|---|
| Fahrer | 75 kg | VO (EU) 1230/2012, Anmerkung (h) | ja - nicht doppelt rechnen |
| Jeder weitere Mitfahrer | 75 kg je Sitzplatz | VO (EU) 1230/2012, Anh. I A Nr. 2.6.2.1 | nein |
| Kraftstoff | mind. 90 % des Tankvolumens | VO (EU) 1230/2012, Art. 2 Nr. 4a | ja, zu 90 % - der Rest ist Zuladung |
| Abwasser und Toilettenkassette | nach Füllstand | VO (EU) 1230/2012, Anmerkung (h) | nein - Brauchwasser gilt als leer |
| Frischwasser | 1 kg je Liter, 100 l = 100 kg | physikalisch; Umfang der Anrechnung strittig | strittig, siehe Positionstabelle |
| Volle 11-kg-Stahlgasflasche | ca. 24 kg brutto | ein kommerzieller Ratgeber, undatiert | nein |
| Volle 5-kg-Stahlflasche | ca. 12-13 kg | Modellwissen, keine Quellentabelle | nein |
| Markise | 25-40 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Fahrradträger | 10-20 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Zwei E-Bikes | ca. 80 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nein |
| Sat-Anlage | 28 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Solar 2 × 100 W | ca. 20 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Reserverad | 30 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Klimaanlage Fahrerhaus | 18 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Automatikgetriebe | 18 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Hubbett, elektrisch | 65 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Anhängerkupplung | 70-90 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Allradantrieb | 80-100 kg | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Luftfederung | ca. 12 kg Eigengewicht | ACE-Liste, undatiert und ungemessen | nur wenn ab Werk |
| Selbstausbau | 400-800 kg | Sekundärquelle, keine Messgrundlage | nein - Feld G zeigt nur das Basisfahrzeug |
Alle Zubehörmassen sind undatiert und nicht nachgemessen, zusammengetragen aus einer Clubliste, einem kommerziellen Ratgeber und einem Händler. Sie sind Planungsgrößen, keine Messwerte. Die Gasflaschenangaben beruhen auf einem einzelnen kommerziellen Datenpunkt.
Auf der Gegenseite steht, was du wieder einsparen kannst.
Dieselbe undatierte Clubliste nennt: Alufelgen etwa 8 kg leichter, zwei Alu-Gasflaschen statt Stahl rund 22 kg, eine Lithium-Aufbaubatterie etwa 12 kg, Pannenset statt Reserverad bis zu 30 kg, eine statt zwei Gasflaschen bis zu 30 kg.
Der größte Posten braucht kein Geld: 20 l statt 120 l Frischwasser sind 100 kg.
Mindestzuladung: warum lange Fahrzeuge mit vielen Betten strukturell eng sind
Die Typgenehmigung schreibt für Wohnmobile eine Mindestzuladung PM vor, und zwar als Funktion von n (der Höchstzahl der Fahrgäste plus Fahrer) und L (der Gesamtlänge in Metern), geregelt in Anhang I Teil A Nr.
2.6.4.1.2 VO (EU) Nr. 1230/2012.
Den Ausdruck selbst kann ich hier nicht veröffentlichen: im Online-Text der Verordnung ist die Formel als Bild eingebettet und für mich nicht lesbar. Die in Foren verbreitete Fassung PM ≥ 10 (n + L) habe ich nicht bestätigen können. Ich schreibe sie deshalb nicht als Formel hin.
Wer sie ohne Vorbehalt weitergibt, gibt eine ungeprüfte Zahl weiter.
Der Mechanismus ist aber schon ohne Formel aussagekräftig, und er erklärt ein Muster, das jeder Händler kennt: die Mindestzuladung steigt mit der Zahl der Schlafplätze und mit der Länge. Ein 7,50 m langes Fahrzeug mit sechs Betten muss also strukturell mehr Zuladung mitbringen als ein 6 m langer Kastenwagen für zwei.
Bei einer harten Grenze von 3 500 kg wird das schnell eng, weil der Aufbau mit der Länge ebenfalls schwerer wird.
Dazu kommt eine Ungleichung, die du in fünf Minuten selbst prüfen kannst.
Die zulässige Gesamtmasse muss mindestens so groß sein wie die Summe aus Masse in fahrbereitem Zustand, Masse der Mitfahrer, Masse der Zusatzausrüstung und Masse der Kupplungseinrichtung (Anhang I Teil A Nr. 2.2; erläuternd KBA, Informationssystem Typgenehmigungsverfahren Nr. 01-15 vom 16.07.2015, möglicherweise inzwischen überholt).
Nimm Feld F.2, ziehe Feld G ab, ziehe 75 kg je Sitzplatz aus Feld S.1 ohne den Fahrer ab, ziehe die Kupplung ab, falls verbaut. Bleibt danach nichts oder ein Minus, dann ist dein Fahrzeug voll besetzt und ohne Gepäck bereits am Limit. Solche Fahrzeuge gibt es.
Achslast: legal beim Gesamtgewicht, illegal hinten
Das war mein Fehler in Dänemark. Ich hatte die Gesamtmasse im Kopf und die Achslast nicht, und die Kontrolle wog achsweise.
Die Achslast ist eine eigenständige Grenze, kein Anteil an der Gesamtmasse. Sie steht in den Feldern 7.1 bis 7.3 als technisch zulässige Achslast und in den Feldern 8.1 bis 8.3 als die im Zulassungsstaat zulässige. Die Stützlast findest du in Feld 13.
Du kannst die eingetragene zulässige Gesamtmasse einhalten und gleichzeitig die hintere Achslast überschreiten. Das ist der Normalfall des Versagens, nicht die Ausnahme.
Die Typgenehmigung verlangt, dass auf der Vorderachse nie weniger als 30 % der technisch zulässigen Gesamtmasse liegen, bei Berücksichtigung der Stützlast 20 % (Anhang I Teil A Nr. 2.4 und 2.4.1). Was das bedeutet: wer hinten überlädt, entlastet gleichzeitig die Lenkachse. Das ist nicht nur eine Formalie, das ist Lenkverhalten bei Seitenwind auf einer Brücke.
Der Hebel arbeitet gegen dich. Nach einer kommerziellen Quelle ohne Messgrundlage können 100 kg weit hinter der Hinterachse dort 130 kg oder mehr erzeugen. Die Zahl ist nicht belegt, das Prinzip schon: der Hecküberhang eines Alkovens ist lang, und Heckträger, Heckstauraum und Roller sitzen alle ganz hinten.
Zwei E-Bikes mit rund 80 kg am Heckträger sind nach dieser Logik mehr als 80 kg auf der Hinterachse.
Ein Randhinweis, weil er in Foren falsch verwendet wird: Die Verordnung erlaubt in Anhang I Teil A Nr. 2.7.2, dass bei zugfähigen Fahrzeugen die Hinterachslast in der Typgenehmigung um höchstens 15 % überschritten wird. Das ist eine Genehmigungsvorgabe für den Hersteller.
Es ist kein Beladungsspielraum für dich, unter keinen Umständen.
Richtig wiegen: im Reisezustand, achsweise, mit Beleg
Wiegen heißt: im Reisezustand. Kraftstoff so, wie du fährst. Wasser auf dem Stand, mit dem du wirklich losfährst.
Gasflaschen im Kasten. Alle Personen an Bord. Träger beladen.
Ein Fahrzeug leer zu wiegen beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat.
So wiegst du richtig:
- Vorher anrufen und drei Dinge fragen: Kann achsweise gewogen werden? Ist die Waage geeicht? Welcher Beleg wird ausgestellt (Wiegeschein, Wiegeprotokoll, beurkundete Wiegebescheinigung)?
- Reisefertig packen wie für die Abfahrt, inklusive Personen und Wasserstand.
- Termin außerhalb des LKW-Andrangs legen; auf Betriebswaagen sind das meist die Mittagsstunden.
- Erster Wiegegang: Gesamtmasse, alle Räder auf der Platte, Motor aus, alle an Bord.
- Zweiter Wiegegang für die Hinterachse, falls die Waage es hergibt. Beide Achsen müssen auf gleicher Höhe stehen, sonst ist der Wert nicht vergleichbar.
- Werte gegen die Felder F.2, 8.2 (oder 7.2) und deine Rechnung stellen.
- Beleg behalten. Datum, Wasserstand und Besetzung auf die Rückseite schreiben.
- Bei Überschreitung an derselben Stelle umladen und noch einmal wiegen. Ein Wiegegang kostet wenig.
| Ort / Typ | Typischer Preis | Achsweise möglich? | Beleg |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Fahrzeugwaage (z. B. Recyclinghof) | ca. 5-20 €; Ernst Recycling Oranienburg 10,00 € brutto je Wiegegang | in der Regel nicht ohne eigene Achslastwaage | Wiegeschein, geeicht |
| Spedition oder Betriebswaage | teils kostenlos, oft 5-15 € (undatierte Angaben) | selten | Wiegeschein, je nach Betrieb |
| Raiffeisen-Markt | ca. 25 € für zwei Messungen (Gesamt und Hinterachse) | zum Teil ja, vor Ort erfragen | Wiegeschein |
| ADAC (Beispiel Köln) | ca. 25 € | vor Ort erfragen | Wiegeprotokoll |
| TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS | kein Wiegetarif auffindbar | - | - |
Preise mit Ausnahme der namentlich genannten Stellen undatiert, Stand der Recherche August 2026. DEKRA führt Wiegen nicht als bepreiste Leistung, und für TÜV, GTÜ oder KÜS habe ich keinen Wiegetarif gefunden. Vor Ort erfragen.
Zum Rechtsrahmen: Öffentliche Waagen werden nach den §§ 30 bis 32 MessEV für jedermann von einem unabhängigen Wäger betrieben, und weder der Wäger noch der Betreiber dürfen ein Interesse am Ergebnis haben.
In Niedersachsen gibt es nach Angaben der Mess- und Eichbehörde etwa 100 öffentliche Straßenfahrzeugwaagen. Thüringen veröffentlicht ein Verzeichnis, das eine eigene Spalte “Achsweise verwiegen” führt (Stand 21.04.2021, nicht abschließend). Das ist die brauchbarste Suchhilfe, die ich kenne.
Zwei Fallen.
Achsweises Wiegen ist auf einer normalen Fahrzeugwaage in der Regel nicht zulässig, wenn keine eigene Achslastwaage vorhanden ist. Diese Aussage stammt von einem Waagenbetreiber, also einer kommerziellen Quelle, es ist aber die einzige, die das Thema überhaupt anspricht. Wer eine Achse auf der Platte und die andere daneben stehen lässt, hat keinen vergleichbaren Wert, sondern einen Fantasiewert.
Und: Eine Wiegung auf dem Bremsenprüfstand ist für die Orientierung brauchbar, meist aber nicht geeicht. Für eine Änderung in den Papieren verlangen die Prüforganisationen eine beurkundete Wiegebescheinigung.
Zur Streuung, weil das ehrlich gesagt sein muss: Ein Halter berichtet von 65 kg Spanne zwischen drei geeichten Wiegungen desselben Fahrzeugs in praktisch gleichem Zustand. Das ist ein Einzelbericht, kein Messreihenergebnis. Ich habe bei den Überführungsfahrzeugen Ähnliches gesehen, wenn Windrichtung, Neigung der Anfahrt und Kraftstoffstand nicht identisch waren.
Plane deine Reserve so, dass 50 kg Unschärfe dich nicht in die Überladung schieben.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Ein Kastenwagen, vier Personen, eingetragene 3 500 kg. Jede Zeile mit der Herkunft der Zahl.
Ausgangswerte
| Position | Wert | Quelle / Anmerkung |
|---|---|---|
| Zul. Gesamtmasse (Zulassungsstaat) | 3 500 kg | Feld F.2 |
| Masse in fahrbereitem Zustand | - 2 780 kg | Feld G (erklärter Wert!) |
| Nominelle Zuladung | 720 kg |
Abzüge
| Position | Wert | Quelle / Anmerkung |
|---|---|---|
| 3 Mitfahrer × 75 kg | - 225 kg | VO 1230/2012, Anh. I A 2.6.2.1 |
| Fahrer NICHT erneut, steckt in G | 0 kg | VO 1230/2012, Anmerkung (h) |
| Frischwasser 80 l × 1 kg/l | - 80 kg | Reisezustand, eigene Entscheidung |
| 2 × 11-kg-Stahlflasche, voll | - 48 kg | ca. 24 kg brutto je Flasche, ein undatierter Ratgeber |
| Markise, nachgerüstet | - 32 kg | ACE-Liste, undatiert/ungemessen |
| Heckträger + 2 E-Bikes | - 95 kg | ACE-Liste, undatiert/ungemessen |
| Restlicher Kraftstoff (10 % v. 90 l) | - 7 kg | 90 % stecken bereits in G |
| Persönliches Gepäck, 4 Personen | - 140 kg | Schätzung, 35 kg pro Person |
| Verbraucht | 627 kg | |
| Reserve nach Rechnung | 93 kg |
Gegenprobe auf der Waage (fiktives Beispielticket)
| Position | Wert | Quelle / Anmerkung |
|---|---|---|
| Gesamt, Reisezustand | 3 461 kg | geeichte Waage, 10,00 € Wiegegang |
| → tatsächliche Reserve | 39 kg | |
| Differenz zur Rechnung | 54 kg | liegt innerhalb der 3 % auf G (≈ 83 kg) |
Und die Zahl, die mehr zählt
| Position | Wert | Quelle / Anmerkung |
|---|---|---|
| Hinterachse, gemessen | 1 940 kg | zweiter Wiegegang |
| Zul. Achslast hinten | 1 900 kg | Feld 8.2 |
| → Überschreitung | + 40 kg | Gesamtmasse legal, Achse nicht |
Genau diese Konstellation hatte ich bei meiner ersten eigenen Wiegung, nach Dänemark. Gesamtmasse in Ordnung, Hinterachse drüber. Ich habe auf dem Recyclinghof das Wasser abgelassen, das war der schnellste Griff, danach zwei Kisten Werkzeug aus dem Heckstauraum nach vorn in den Fußraum geräumt.
Der zweite Wiegegang stimmte. Kostenpunkt: zwei mal zehn Euro und vierzig Minuten.
Zur Realitätsprüfung ein dokumentierter Einzelfall, den ich nicht selbst nachgewogen habe: Bei einem Hymer ML-T wurden bei Übergabe 2 936 kg mit 10 l Kraftstoff gemessen, mit vollem Tank und 20 l Frischwasser 3 440 kg, gegen 3 500 kg eingetragen.
Bleiben rund 60 kg legale Zuladung, bei leerem Fahrzeug und ohne Mitfahrer. Ein Einzelfall, kein Serienbefund. Aber wer beim Kauf nur auf die Prospektzuladung schaut, kann in so einem Fahrzeug landen.
Wenn deine Reserve negativ ausfällt, ist die Frage nicht, wie viel Toleranz du hast.
Dann geht es um Umladen, um weniger Wasser oder um eine Änderung der eingetragenen Massen: Auflasten oder ablasten: die Alternative zur knappen Zuladung.
Vor der Abfahrt: die Kontrollliste
- Wasserstand entschieden und nicht “so viel wie reinpasst”. Jeder Liter ist ein Kilo.
- Gasflaschen gezählt, inklusive Flaschengewicht, nicht nur Füllgewicht.
- Fahrer nicht doppelt gerechnet: bei n Personen sind es n - 1 mal 75 kg.
- Nachrüstungen addiert: Markise, Träger, Solar, Sat, alles nach Erstzulassung.
- Heckstauraum kontrolliert: was steht dort, was könnte nach vorn?
- Achslast bedacht: Feld 8.2 gelesen, nicht nur Feld F.2.
- Wiegetermin gemacht, mit den drei Fragen vorab geklärt.
- Wiegeschein aufbewahrt, mit Datum, Wasserstand und Besetzung notiert.
Was noch nicht geklärt ist
Ich lege offen, wo diese Recherche endet, damit du weißt, welchen Aussagen du weniger Gewicht geben solltest:
- Der Ausdruck für die Mindestzuladung ist im Online-Text der Verordnung ein Bild und war für mich nicht lesbar. Die verbreitete Fassung PM ≥ 10 (n + L) ist unbestätigt.
- Ob ein Wohnmobil ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung ist und damit 5 % statt 3 % Abweichung beansprucht, ist ungeklärt.
- Die Frischwasserfrage hat drei miteinander unvereinbare Positionen.
- Die Zitierkette der Hersteller für “±5 %” verweist auf eine aufgehobene Richtlinie.
- Es existiert keine belegte Gasflaschen-Massentabelle und keine datierte Messung der Zubehörmassen.
- Für TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS ließ sich kein Wiegetarif finden.
Häufige Fragen
Welches Feld im Fahrzeugschein gilt: F.1 oder F.2? Maßgeblich ist die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Feld F.2, denn an ihr hängen die Fahrerlaubnisklasse und die Frage, ob eine Überladung vorliegt. Feld F.1 ist die technische Obergrenze des Herstellers und spielt zum Beispiel bei Mauteinstufungen eine Rolle. Liegen die beiden auseinander, etwa 3 650 zu 3 500 kg im KBA-Beispiel, rechne mit F.2.
Welche Klasse dazu passt, steht in Welche Fahrerlaubnis die zulässige Gesamtmasse verlangt.
Zählt das Wasser im Frischwassertank zur Zuladung? Das ist genau die Frage, auf die es keine einheitliche Antwort gibt: die Verordnung setzt Flüssigkeitssysteme mit 100 % der vom Hersteller erklärten Kapazität an, die Hersteller erklären Fahrbefüllungen von 10, 20 oder 50 Litern, und DIN EN 1646-2 wird mit 90 % berichtet.
Ich löse das hier nicht auf, weil die Quellen es nicht auflösen. Praktisch zählt, was die Waage im Moment der Kontrolle zeigt, und darin ist jeder mitgeführte Liter ein Kilo.
Wie schwer ist eine volle 11-kg-Gasflasche? Etwa 24 kg brutto, nach einem einzelnen kommerziellen Datenpunkt ohne Datum. Grob die Hälfte davon ist die Stahlflasche selbst. Rechne deshalb immer mit dem Bruttogewicht, nicht mit den 11 kg Füllgewicht - bei zwei Flaschen sind das rund 48 kg statt 22 kg.
Mein Wohnmobil wiegt leer mehr als im Schein steht - ist das erlaubt? Ja, innerhalb der Abweichung der Typgenehmigung von 3 %, beziehungsweise 5 % für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, wobei die Einordnung von Wohnmobilen ungeklärt ist. Diese Abweichung ist eine Fertigungstoleranz auf das erklärte Leergewicht. Sie geht dir von der Zuladung ab, bevor du etwas einlädst, und sie ist kein Spielraum beim Beladen.
Wo kann ich mein Wohnmobil wiegen lassen, und kann ich jede Achse einzeln wiegen? Auf öffentlichen Fahrzeugwaagen bei Recyclinghöfen, Speditionen, teils Raiffeisen-Märkten oder beim ADAC, meist für etwa 5 bis 25 €. Achsweises Wiegen wird auf einer normalen Fahrzeugwaage ohne eigene Achslastwaage nach Angabe eines Waagenbetreibers in der Regel abgelehnt. Frag vorher am Telefon danach; das Thüringer Verzeichnis öffentlicher Waagen führt eine Spalte dazu.
Wie viel Zuladung braucht eine Familie mit zwei Kindern? Rechne es aus, statt einer Faustformel zu folgen: drei Mitfahrer sind 225 kg, dazu deine Wassermenge, die Gasflaschen brutto, die Nachrüstungen und das Gepäck. Die kursierenden Reserve-Faustregeln von 200 kg, 400 kg, 150 kg oder 50 bis 100 kg widersprechen sich gegenseitig und sind Kaufhilfen, keine rechtlichen Mindestwerte.
Nach meiner Erfahrung liegt eine vierköpfige Familie mit Wasser und Rädern schnell bei 600 kg und mehr.
Was passiert, wenn nur die Hinterachse überladen ist? Das ist ein eigenständiger Verstoß, unabhängig davon, ob die eingetragene zulässige Gesamtmasse eingehalten ist. Genau so ist es mir in Dänemark passiert. Was das kostet, steht in Was Überladung kostet, wenn die Rechnung nicht aufgeht.
Jetzt deine Zahlen
Gib die Werte aus deiner Zulassungsbescheinigung Teil I in den Zuladungsrechner oben ein, mit dem Wasserstand, mit dem du wirklich losfährst. Danach buche einen Wiegetermin im Reisezustand und behalte den Wiegeschein. Ein Wiegegang kostet zehn Euro; die Rechnung auf Papier hat mir in Dänemark nichts geholfen.
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Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 1230/2012, Art. 2 Nr. 4a, 5, 6, 7, 21; Anhang I Teil A Nr. 2.2, 2.4, 2.4.1, 2.6.2.1-2.6.2.3, 2.6.4.1.2, 2.7.2; Anhang I Anlage 2 Nr. 2.1, 2.2; Art. 4 Abs. 11; Anmerkung (h). ABl. L 353 vom 21.12.2012, S. 31.
- KBA, Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 20, Stand Juli 2026.
- KBA, Informationssystem Typgenehmigungsverfahren Nr. 01-15 vom 16.07.2015 (möglicherweise überholt).
- MessEV §§ 30-32, dargestellt bei Mess- und Eichwesen Niedersachsen, öffentliche Waagen.
- Thüringer Ministerium für Verbraucherschutz, Verzeichnis öffentlicher Waagen, Stand 21.04.2021, nicht abschließend.
- ESSMANN, Öffentliche Fahrzeugwaage (achsweises Wiegen, beurkundete Wiegebescheinigung); Ernst Recycling GmbH, Oranienburg (10,00 € brutto je Wiegegang). Undatiert, gelesen 2026.
- ACE, Zuladung Caravan/Wohnmobil (Zubehörmassen und Einsparungen). Undatiert.
- Anwaltsseite zum falschen Leergewicht bei Wohnmobilen, mit dem Wortlaut der von Herstellern zitierten Richtlinie 2007/46/EG; ein Herstellerdokument von 08/2025, weitere undatiert.
- DIN EN 1646-2 mit 90 % und die zugeschriebene Entscheidung OLG Hamm vom 10.09.2008, 11 U 151/07, berichtet ausschließlich von einer Kampagnenseite. Aktenzeichen und Inhalt nicht in einer Entscheidungsdatenbank bestätigt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Fahrzeug- und Zulassungsrecht und ist keine Rechtsberatung. Die VO (EU) Nr. 1230/2012 enthält keine Kontroll- oder Vollzugstoleranz; die genannten 3 % beziehungsweise 5 % sind eine Fertigungstoleranz auf die erklärte Masse in fahrbereitem Zustand und dürfen nicht als Beladungsspielraum verwendet werden. Verbindlich sind die Einträge in deiner eigenen Zulassungsbescheinigung Teil I; über den Einzelfall entscheiden die Prüforganisation und die Zulassungsstelle. Nichts hier ersetzt eine Wiegung des eigenen Fahrzeugs im Reisezustand.