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WohnmobilregelnWelche Regel gilt für Ihr Wohnmobil - und in welchem Land.
22 Seiten

Wohnmobil Regeln nach Ländern: Tempo, Maut und Übernachten

Für jedes Land eine Seite mit denselben fünf Antworten: Tempolimit nach Gewicht, Übernachten, Überladung, Maut und Umweltzone. Gemacht für den Moment kurz vor der Grenze, in dem eine konkrete Zahl fehlt.

Land wählen und die fünf Spalten lesen

Reiseatlas, Fahrzeugpapiere, Maßband und Schlüssel auf einem hellen Holztisch.

Fünf Spalten, und sonst nichts

Ein europäisches Wohnmobil-Regelwerk gibt es nicht.

Typgenehmigung und Führerscheinklassen sind harmonisiert, die Straßenverkehrsordnung ist es nicht: jedes Land hat sein eigenes Gesetz, seinen eigenen Mautbetreiber und darunter noch Gemeinden, die eigene Verordnungen erlassen.

Deshalb steht auf jeder Länderseite dieser Übersicht dieselbe Tabelle mit fünf Spalten, und in jeder Spalte etwas anderes.

Die fünf Fragen sind: Wie schnell darf das Fahrzeug bei seinem Gewicht fahren? Wo darf es über Nacht stehen, und ab wann heißt das Campen? Was kostet Überladung, und wer haftet dafür?

Welche Maut greift, und welcher Schwellenwert löst sie aus? Gibt es eine Umweltzone, die ein ausländisches Kennzeichen betrifft?

Dazu kommt eine Methode, die genauso zählt wie die Zahl selbst. Jede Angabe auf diesen Seiten nennt das Dokument, aus dem sie stammt, das Datum, ab dem sie gilt, und das Datum, an dem wir sie geprüft haben.

Wo sich eine Zahl nicht bis zum Gesetzestext oder zur Tarifseite des Betreibers zurückverfolgen ließ, steht sie als Spanne oder als "Stand Jahr" dort, mit einem Hinweis daneben, statt als scheinbar feste Größe.

Leere Zellen kommen in diesen Tabellen also vor. Aufgefüllt werden sie nicht.

Was die Länderseiten bewusst nicht wiederholen, ist die deutsche Grundlage.

Wie sich Zuladung berechnet, welche Klasse welches Gewicht abdeckt und wie das Bußgeld hierzulande aussieht, steht im Ratgeberteil: Zuladung berechnen und Überladung: Bußgeld, Punkte, Haftung.

Welche Zahl im Fahrzeugschein das Regime umschaltet

Fast alles hängt an 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Schwelle trennt in Österreich die Vignette von der GO-Maut, in der Schweiz die Autobahnvignette von der LSVA, in Slowenien die E-Vignette von DarsGo und in London die ULEZ von der LEZ. In mehreren Ländern schiebt sie außerdem das Tempolimit vom Pkw- ins Lkw-Band.

Überall entscheidend ist die Masse deswegen nicht. Italien staffelt die Mautklasse nach der Höhe über der Vorderachse bei 1,30 Metern, unabhängig davon, was das Fahrzeug wiegt. Frankreich kombiniert Gesamthöhe und Achszahl zur classe 3 oder 4, Portugal misst an der ersten Achse, am Storebælt entscheidet die Fahrzeuglänge über die Tarifstufe.

In Irland hängt die Klasse an der Bauart: Ein Wohnmobil ist dort weder eindeutig Güter- noch eindeutig Personenfahrzeug, weshalb zwei der fünf Spalten auf der irischen Seite offen bleiben.

Vier Werte sollten Sie deshalb kennen, bevor Sie ein Land nachschlagen, und alle vier stehen im Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst: technisch zulässige Gesamtmasse (F.1), Masse in fahrbereitem Zustand, Achszahl und Höhe inklusive Aufbauten wie Dachklimaanlage oder Sat-Schüssel.

Den letzten Wert hat kaum jemand parat; er lässt sich mit dem Zollstock nachmessen, und diese Mühe lohnt sich vor der ersten italienischen Mautschranke.

Wer seine tatsächliche Reserve nicht kennt, rechnet sie im Zuladungsrechner aus; dort steht jede Konstante mit Quelle und Prüfdatum, auch die, die wir nicht bis zur Primärquelle verfolgen konnten.

Wohnmobil auf einer öffentlichen Fahrzeugwaage in einem leeren Hof.

Maut: wie kassiert wird und was die Klasse bestimmt

Vier Mechanismen decken fast alles ab. Eine Vignette verkauft Zeit. Ein Bordgerät rechnet Kilometer ab.

Im Free-Flow liest eine Kamera unter dem Portal das Kennzeichen und die Rechnung kommt hinterher, an der Schranke dagegen zahlen Sie sofort am Automaten. Ein einziges Land kann mehrere davon gleichzeitig betreiben, plus eine städtische Gebühr obendrauf.

Wie kassiert wird Was Klasse oder Pflicht bestimmt Wo in dieser Übersicht
Vignette bis 3,5 t, Fahrzeuggerät darüber technisch zulässige Gesamtmasse, Feld F.1 Österreich, Schweiz, Slowenien
Schranke, Ticket bei Ein- und Ausfahrt Höhe über der Vorderachse, Gesamthöhe, Achszahl Italien, Frankreich, Kroatien, Griechenland
Free-Flow, Kennzeichen wird gelesen, Zahlfrist läuft Höhe an der ersten Achse; in Irland ungeklärt Norwegen, Portugal, Irland
Einzeltarif an Brücke oder Tunnel Fahrzeuglänge, Preisstufe häufig bei 6 m Dänemark, Schweden
Keine Autobahnmaut, dafür Kamera-Zone Abgasnorm und Voranmeldung des Kennzeichens Belgien, Niederlande, Großbritannien
Weitgehend mautfrei nach Konzessionsende Restabschnitte über Bordgerät VIA-T Spanien
Keine dieser Schichten überhaupt der Mietvertrag statt des Verkehrsrechts USA, Kanada, Neuseeland, Australien

Der Kostenpunkt, den Reisende am ehesten übersehen, ist das ausländische Kennzeichen.

Free-Flow-Systeme und Kamera-Zonen kennen es nicht, solange Sie es nicht anmelden: in Norwegen über einen AutoPASS-Vertrag oder Epass24, in Brüssel über eine kostenlose, fünf Jahre gültige Registrierung, die innerhalb weniger Tage erfolgen muss.

Wer das überspringt, merkt an der Grenze nichts und bekommt Wochen später Post. Island kennt gar keine Autobahnmaut, dafür eine dichte Schicht an Mietvertragsbedingungen.

Mautportal mit Kameras über einer leeren Autobahn im Morgengrauen.

Übernachten: parken, stehen, campen

Der Unterschied zwischen Parken und Campen wird in fast keinem Land über die Dauer definiert, sondern über das sichtbare Verhalten.

Ausgefahrene Markise, Auffahrkeile, Tisch und Stühle draußen, geöffnete Dachluken, abgelassenes Abwasser: Ab hier gilt das Fahrzeug als Campingplatz auf Rädern, und dafür braucht es eine ausgewiesene Fläche.

Wer im geschlossenen Fahrzeug auf einem regulären Parkplatz schläft, bewegt sich rechtlich in einer anderen Kategorie.

Spanien hat diese Trennung am klarsten aufgeschrieben, als estacionar gegenüber acampar; die deutsche Entsprechung steht in Wohnmobil übernachten: parken, stehen oder campen?.

Genauso wichtig ist die Frage, von welcher Ebene eine Regel überhaupt kommt: aus einem nationalen Gesetz, aus einer kommunalen Verordnung oder aus dem Hausrecht eines Grundeigentümers. Davon hängt ab, wie weit sie reicht. Ein Schild an einem norwegischen Rastplatz ist bindend, sagt aber nichts über das Land aus.

Ein nationales Verbot wie das isländische Übernachtungsverbot für Motorfahrzeuge außerhalb ausgewiesener Campingplätze gilt umgekehrt überall, auch dort, wo kein Schild steht.

Am häufigsten geradeziehen müssen wir auf diesen Seiten einen einzigen Irrtum: Das Jedermannsrecht deckt kein Fahrzeug. Allemannsretten in Norwegen und Allemansrätten in Schweden gelten für Menschen zu Fuß und für das Zelt, der schottische Land Reform Act 2003 ebenfalls nur für die nicht motorisierte Fortbewegung. Fürs Wohnmobil greift stattdessen überall das Verkehrs- und Parkrecht.

Was das in Deutschland kostet, steht unter Wildcampen: Strafe nach Bundesland.

Wohnmobil mit eingefahrener Markise auf einem leeren Rastplatz in der Dämmerung.

Woran Sie eine unbrauchbare Angabe erkennen

Die folgenden sieben Warnzeichen funktionieren auch bei Quellen, die hier nicht stehen. Jedes einzelne ist ein Grund, eine Zahl liegen zu lassen:

  1. Kein Gültigkeitsdatum. Mauttarife werden jährlich neu verordnet. Eine Zahl ohne "gültig ab" lässt sich nicht nachprüfen und taugt damit für nichts.
  2. Kein Instrument. "In Kroatien zahlt man etwa" ist keine Quelle. Gesetzestext, Verordnungsnummer oder die Tarifseite des Betreibers sind eine.
  3. Automobilclub oder Bußgeldkatalog-Portal als Beleg. Diese Seiten sind eine brauchbare Landkarte des Themas, aber sie schreiben voneinander ab und altern still.
  4. Fünf Quellen, die übereinstimmen. Haben alle fünf voneinander abgeschrieben, bestätigt ihre Übereinstimmung nichts.
  5. Eine Toleranz, die aus dem Heimatmarkt stammt. Die 3 beziehungsweise 5 Prozent aus der EU-Typgenehmigung sind eine Fertigungstoleranz, keine Ladefreiheit am Straßenrand. Für Letzteres existiert keine Rechtsgrundlage.
  6. Eine angekündigte Regel, die als geltende verkauft wird. Ein beschlossenes Gesetz greift erst ab seinem Inkrafttreten, und dazwischen können Jahre liegen.
  7. Zwei Rechtsgebiete unter einem Ländernamen. Irland und Nordirland, Flandern und Wallonien, England und Schottland: Wer sie mischt, liefert eine Zahl aus dem falschen Rechtsraum.

Offen bleibt dabei mehr, als uns lieb ist.

Genaue Tempolimits über 3,5 Tonnen sind für Norwegen, Schweden und Großbritannien nicht bis zum Gesetzestext belegt. Überladungsbeträge in Landeswährung stehen für die meisten Ziele nur der Struktur nach fest, nicht im Euro-Betrag.

Und die italienischen Beträge nach Artikel 167 des Codice della Strada warten auf die Gazzetta Ufficiale. Auf den Länderseiten sind genau diese Stellen als offen markiert.

Drei Rechtsrahmen unter einer Übersicht

Die Karten unten sind nach Rechtsrahmen gruppiert, nicht nach Alphabet.

Die europäischen Ziele tragen den vollen Rahmen: Tempolimit nach Masse, Übernachtungsrecht, Überladungsstrafe, Mautmechanismus, Umweltzone. Diese Seiten sind untereinander vergleichbar, Spalte für Spalte.

Irland steht in derselben Gruppe, aber mit einer eigenen Karte direkt neben Großbritannien. Die Republik gehört rechtlich nicht zum Vereinigten Königreich, teilt mit ihm aber den Linksverkehr und eine offene Landgrenze, an der Währung, Einheiten und anwendbares Recht wechseln.

Auf der irischen Seite ist außerdem sichtbar gemacht, was dort niemand beantwortet: die Mautklasse eines Wohnmobils und die Anwendung des Tempolimits über 3,5 Tonnen.

Den vier Übersee-Zielen fehlt dieser Rahmen ganz.

Wer nach Nordamerika, Neuseeland oder Australien fliegt, mietet ein dort zugelassenes Fahrzeug; über die Reise entscheiden Fahrzeugklasse, Meilenpaket, Selbstbeteiligung, Führerscheinanerkennung und die Vertragsklauseln, die den Versicherungsschutz aufheben.

Eine Vignette gibt es dort nicht, eine Umweltzone auch nicht, und ein Tempolimit nach zulässiger Gesamtmasse ebenso wenig. Diese Seiten in dieselbe Vergleichstabelle zu zwingen, wäre bequem und irreführend. Die Kostenlogik dahinter steht im Ratgeber unter Wohnmobil mieten: Kosten pro Tag und pro Woche.

Index

Alle 22 Seiten in dieser Übersicht

Europa: die 3,5-Tonnen-Schwelle entscheidet die Maut

Europa: die Höhe entscheidet die Mautklasse, nicht die Masse

Europa: Kameras, Umweltzonen und die Pflicht zur Voranmeldung

Europa: eigenes Recht direkt hinter der Grenze

Europa: das Jedermannsrecht gilt nicht für Fahrzeuge

Europa: Brücken- und Schrankentarife

Europa: wo Freistehen eine eigene Rechtsfrage ist

Übersee: mieten statt fahren, ohne europäische Rechtsschicht

Werkzeug

Häufige Fragen

Was zu dieser Übersicht gefragt wird

Gibt es gemeinsame Wohnmobil-Regeln für ganz Europa?

Nein. EU-weit abgestimmt sind Typgenehmigung und Führerscheinklassen; das Straßenverkehrsrecht bleibt nationale Sache. Tempolimits, Mautbetreiber und Übernachtungsregeln legt jedes Land für sich fest, kommunale Verordnungen kommen darunter noch dazu.

Deshalb steht hier eine Seite pro Land statt einer Sammelseite "Regeln in Europa".

Welche Zahl aus dem Fahrzeugschein brauche ich am häufigsten?

Die technisch zulässige Gesamtmasse aus Feld F.1. Sie entscheidet über Vignette oder Fahrzeuggerät, über Pkw- oder Lkw-Tempoband und in London über ULEZ oder LEZ. Halten Sie zusätzlich Achszahl und Fahrzeughöhe bereit: In Italien, Frankreich und Portugal bestimmt die Höhe die Mautklasse, das Gewicht gar nicht.

Gilt das Jedermannsrecht für mein Wohnmobil?

Nein. Allemannsretten, Allemansrätten und der schottische Land Reform Act 2003 decken die Fortbewegung zu Fuß und das Zelt ab, nicht das Motorfahrzeug. Für ein Wohnmobil gelten Verkehrs- und Parkrecht, konkret also Beschilderung vor Ort und Gemeindeverordnung.

Warum sehen die Übersee-Seiten anders aus als die europäischen?

Weil dort ein anderer Sachverhalt zu klären ist. In den USA, Kanada, Neuseeland und Australien fliegen Sie ein und mieten ein zugelassenes Fahrzeug; es gibt keine Vignette, keine Umweltzone und kein Tempolimit nach zulässiger Gesamtmasse. Entscheidend sind Fahrzeugklasse, Meilenmodell, Selbstbeteiligung, Führerscheinanerkennung und die Klauseln, die den Versicherungsschutz aufheben.

Wie aktuell sind die Zahlen auf den Länderseiten?

Jede Angabe trägt ihr Gültigkeitsdatum und das Datum unserer letzten Prüfung. Mauttarife werden jährlich neu verordnet, Umweltzonen kommen kommunal dazu, und einzelne Länder haben ihre Übernachtungsregeln zuletzt mehrfach geändert. Vor einer Fahrt, bei der es um Geld oder den Führerschein geht, lohnt der Blick auf die Betreiberseite selbst.

Reicht es, wenn fünf Portale dieselbe Zahl nennen?

Nein, und das ist keine Kleinigkeit. Automobilclubs, Bußgeldkatalog-Portale und Camping-Blogs schreiben voneinander ab; eine veraltete Zahl vervielfältigt sich damit, statt korrigiert zu werden. Als Beleg zählt der Gesetzestext, die Verordnung oder die aktuelle Tarifseite des Betreibers.

Diese Übersicht ist eine redaktionelle Information und keine Rechtsberatung. Verkehrsrecht, Mauttarife und kommunale Verordnungen ändern sich laufend; jede Angabe gilt zu dem Prüfdatum, das auf der jeweiligen Länderseite genannt ist. Werte, die wir nicht bis zur amtlichen Quelle zurückverfolgen konnten, sind dort ausdrücklich als ungesichert gekennzeichnet. Vor einer Fahrt, bei der ein Bußgeld, eine Haftungsfrage oder der Führerschein im Raum steht, prüfen Sie die Angabe bitte an der Quelle selbst: am Gesetzestext, bei der zuständigen Behörde oder auf der aktuellen Tarifseite des Mautbetreibers. Die Länderseiten mit Mietbezug enthalten Werbe- oder Partnerlinks; an den genannten Zahlen ändert das nichts, und auf der jeweiligen Seite ist es ausgewiesen.