Zum Inhalt springen
WohnmobilregelnWelche Regel gilt für Ihr Wohnmobil - und in welchem Land.
8 Seiten

Wohnmobil-Vermieter in Deutschland: wer vermietet, wer nur vermittelt

Sieben Anbieter, fünf Geschäftsmodelle. Vor dem Tagespreis steht eine andere Frage: Mit wem schließen Sie den Mietvertrag, und wer stellt die Rechnung, wenn das Fahrzeug mit einem Schaden zurückkommt? Diese Übersicht sortiert den Markt nach Vertragskonstruktion, damit Sie vor der Buchung wissen, worauf Sie unterschreiben.

Zur Checkliste "Fünf Fragen vor der Buchung"

Reihe weißer Mietwohnmobile auf einem leeren Vermietungshof am frühen Morgen.

Fünf Wege, an ein Mietwohnmobil zu kommen

Die Suchergebnisse zu "Wohnmobil mieten" sehen alle gleich aus: Fahrzeugbild und Tagespreis, daneben ein Buchungskalender. Dahinter liegen aber sehr verschiedene Konstruktionen, und die Konstruktion entscheidet, wer am Ende Ihr Gegenüber ist.

Am einfachsten liegt der Fall beim Vermieter mit eigenem Fuhrpark. Ihm gehören die Fahrzeuge, er setzt die Bedingungen und versichert über seine Flottenpolice. roadsurfer arbeitet so: standardisierte Kastenwagen, dazu eine veröffentlichte Selbstbehalt-Staffel und eine Einwegmiete im eigenen Stationsnetz.

Ein Franchise-Netz trägt dagegen eine Marke über viele rechtlich selbstständige Stationen. McRent zeigt das Muster: Die Marke gehört der Rental Alliance GmbH aus der Erwin Hymer Group, der Mietvertrag läuft laut AGB mit der jeweiligen Vermietstation vor Ort. Lesen Sie nur die Markenseite und nicht die Stationsbedingungen, haben Sie am Ende die falschen Zahlen im Kopf.

PaulCamper und Yescapa sind private Vermittlungsplattformen und besitzen kein einziges Fahrzeug. Sie bringen private Eigentümer und Mieter zusammen und liefern die Versicherungskonstruktion, ohne die das Geschäft überhaupt nicht funktionieren würde.

Ein Broker oder Vergleichsportal sammelt die Angebote anderer Anbieter ein und reicht die Buchung weiter; der Mietvertrag entsteht dann mit dem Vermieter dahinter. In diese Gruppe gehören CamperDays und Campstar.

Bleibt die Club- oder Markenvermittlung. Ein bekannter Name vermarktet ein Netz lizenzierter Betriebe, ohne selbst Fahrzeuge zu halten. So funktioniert die ADAC Wohnmobilvermietung: Der Markenname steht auf der Buchung, wer am Übergabetag hinter dem Tresen steht, sagt er nicht.

Vermittler oder Vertragspartner: der Unterschied entscheidet den Streitfall

Im Marketing werden die beiden Wörter gern austauschbar benutzt. Rechtlich sind sie es nicht. Ein Vermittler stellt den Kontakt her und tritt dem Mietvertrag nicht bei; Vertragspartner ist der Betrieb, der das Fahrzeug überlässt und den Preis kassiert.

Wenn nach der Rückgabe gestritten wird, streiten Sie mit ihm, nicht mit der Plattform, deren Logo auf der Buchungsbestätigung steht.

PaulCamper schreibt diese Rolle in die eigenen AGB: Der Vertrag läuft zwischen Eigentümer und Mieter, die Plattform vermittelt. Yescapa ist strukturell derselbe Fall, nur mit französischem Plattformsitz. Hinter CamperDays und Campstar steht am Ende der Kette ein gewerblicher Anbieter, den Sie beim Buchen oft nicht einmal namentlich sehen.

Bei McRent ist es die Franchisestation, beim ADAC der lizenzierte Caravaning-Fachbetrieb.

Daran hängt die Versicherung.

Die gewöhnliche private Kfz-Police eines Eigentümers deckt die Vermietung an Selbstfahrer nicht ab; ohne eine Selbstfahrervermietversicherung oder eine Gruppenpolice der Plattform stünden im Schadenfall beide Seiten ohne Deckung da.

Die Versicherungskonstruktion einer Vermittlungsplattform ist deshalb das tragende Bauteil des Geschäfts und kein Zusatzprodukt, das man beim Buchen wegklickt.

Wie sie gebaut ist, unterscheidet sich allerdings. PaulCamper vermittelt eine Allianz-Zusatzversicherung über einen Versicherungsvermittler, der nach § 34d GewO im Register eingetragen ist. Yescapa platziert die Deckung je nach Zulassungsland: für deutsch zugelassene Fahrzeuge über die Allianz, in der Schweiz über die Vaudoise.

Zwei Plattformen, die auf dem Bildschirm fast gleich aussehen, vermitteln Ihnen also zwei verschiedene Verträge.

Die Grundbegriffe dazu stehen im Artikel zur Wohnmobil-Versicherung, die Kanalfrage im Artikel privat oder gewerblich mieten.

Wohnmobil vor einer geschlossenen Vermietstation.

Kaution, Selbstbeteiligung und der Preis, der am Ende zählt

Zwei Beträge werden ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld.

Die Kaution ist eine Sicherheit. Auf einer Kreditkarte wird sie meist nur geblockt und nach der Rückgabe wieder freigegeben, abgebucht wird sie nicht. Die Selbstbeteiligung fällt erst an, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt, und zwar in aller Regel je Schadenfall.

Zwei Schäden in einer Miete heißen also zweimal Selbstbeteiligung. Senkt der Anbieter selbst die Selbstbeteiligung gegen Aufpreis, sinkt der Betrag im Vertrag.

Eine separat abgeschlossene Rückerstattungspolice leistet das nicht: Der Vermieter greift trotzdem zuerst auf Kaution und Selbstbeteiligung zu, und Sie holen sich das Geld anschließend von Ihrem Versicherer zurück.

Wie das im Streitfall abläuft, steht im Artikel zu Kaution und Selbstbeteiligung.

Auch die Frage, wer die Kaution überhaupt hält, wird unterschiedlich beantwortet.

Auf den privaten Plattformen fließt sie direkt zwischen Eigentümer und Mieter, ein Treuhandkonto der Plattform gibt es nicht. Über einen Broker landet sie bei der Station des Anbieters dahinter, zu dessen Bedingungen.

Fragen Sie deshalb nach der Höhe, nach dem Konto, auf dem der Betrag liegt, und danach, wer ihn wieder freigibt.

Tagespreise zu vergleichen führt in die Irre, solange die Nebenkosten fehlen: Endreinigung, Kilometerpaket, Ausstattung, Zusatzfahrer, Einwegzuschlag, Haustiergebühr, Übergabepauschale, Servicegebühr des Vermittlers.

Auf den privaten Plattformen setzt der Eigentümer den Nachtpreis, Servicegebühr und Versicherung legt die Plattform darauf. Ob ein Broker günstiger ist als die Direktbuchung, lässt sich pauschal nicht sagen: Manche Zusatzleistung ist über das Portal billiger, und manche Rabatte des Anbieters kommen dort schlicht nicht an.

Die Rechenmethode für den echten Endpreis steht im Artikel Kosten pro Tag und pro Woche; welche Fahrzeugklasse überhaupt zu Ihrer Gruppe passt, klärt der Artikel zu Zuladung und Sitzplätzen, und ab welchem Gewicht der Führerschein zum Thema wird, steht unter Klasse B, C1 und 4,25 t.

Kreditkarte und Fahrzeugschlüssel auf einem Tresen als Sinnbild für die geblockte Kaution.

Die sieben Anbieter im Strukturvergleich

Verglichen wird hier die Struktur, nicht der Tagespreis. Euro-Beträge, Kilometerpakete und Stationszahlen ändern sich mehrmals im Jahr (deshalb steht auf den Anbieterseiten das Lesedatum daneben) und werden in dieser Übersicht bewusst nicht wiederholt.

Anbieter Modell Vertragspartner Versicherung gestellt von Einwegmiete Was diese Seite hervorhebt
roadsurfer eigener Fuhrpark roadsurfer GmbH bzw. die Station eigene Flottenpolice mit gestaffeltem Selbstbehalt im eigenen Stationsnetz, feste Gebühr veröffentlichte Tarifstaffel, dafür ein standardisiertes Fahrzeug mit begrenzter Zuladung
McRent Franchise-Netz die örtliche Vermietstation Police der Franchisestation, je Station verschieden stationspaarabhängig, Quellen widersprüchlich ein McRent-Vertrag sieht nicht an jeder Station gleich aus
PaulCamper private Vermittlungsplattform der private Eigentümer Allianz-Zusatzversicherung über einen registrierten Vermittler Sache des einzelnen Eigentümers keine Treuhand für die Kaution, Schadenstreit läuft Eigentümer gegen Mieter
Yescapa private Vermittlungsplattform der private Eigentümer Flottenvertrag je Zulassungsland, Allianz für Deutschland Sache des einzelnen Eigentümers grenzüberschreitendes Angebot als echter Unterschied, nicht als Werbeaussage
CamperDays Broker und Vergleichsportal der dahinterliegende Anbieter Police des Anbieters, Reduzierung der Selbstbeteiligung über einen Servicepartner auf Portalebene möglich keine eigene Kautions- oder Selbstbeteiligungsregel, alles wird durchgereicht
ADAC Wohnmobilvermietung Club-Marke über Partnerbetriebe der lizenzierte Caravaning-Fachbetrieb Police des Partnerbetriebs vom Partnerbetrieb abhängig der Mitgliedsrabatt zählt nur gegen den Direktpreis desselben Partners
Campstar Vermittlungsmarktplatz der gewerbliche Vermieter je nach Vermieter, teils vermittelte Gruppendeckung vom Vermieter abhängig auf Plattformebene sind kaum eigene Konditionen veröffentlicht, das ist die ehrliche Auskunft

Ein Ranking finden Sie hier nicht. Die sieben Anbieter lösen verschiedene Aufgaben, und ein "Testsieger" quer über die Geschäftsmodelle wäre eine erfundene Zahl.

Alkoven, Teilintegrierter und Kastenwagen nebeneinander auf einem leeren Parkplatz.

Marktlage und Rechtsrahmen in Deutschland

Der Bestand erklärt, warum dieser Markt so voll ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt zählte zum Stichtag 1. April 2025 genau 1.002.562 zugelassene Wohnmobile (KBA, Pressemitteilung Nr. 23/2025 vom 28. Mai 2025), im Kalenderjahr 2024 kamen 73.496 Neuzulassungen dazu.

Der Caravaning Industrie Verband weist mit "Reisemobil" eine engere, herstellerdefinierte Gruppe aus und liegt für 2024 bei rund 770.000 Fahrzeugen. Das sind zwei verschiedene Grundgesamtheiten und nicht zwei Lesarten derselben Zahl. Wie viele dieser Fahrzeuge überhaupt vermietet werden, misst dagegen kein Register: Eine belastbare Zahl zur deutschen Mietflotte existiert nicht, und jede genannte ist geschätzt.

Die Zahlen mit Quelle, Stichtag und Fundstelle stehen auf der Seite Zahlen zum deutschen Wohnmobilmarkt.

Rechtlich ist die Wohnmobilmiete zunächst ein gewöhnlicher Mietvertrag nach BGB, ergänzt um die AGB des Anbieters; bei verspäteter Rückgabe zahlen Sie nach § 546 BGB weiter. Vermittelt eine Plattform Versicherungsschutz, greift die Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, und der eingetragene Vermittler lässt sich namentlich nachlesen.

Das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz betrifft bei Vermittlungsplattformen die Vermittlungsleistung und nicht den Mietvertrag selbst; für die Stornierung des Fahrzeugs gilt weiterhin die Staffel des Vermieters.

In der Praxis wird diese Unterscheidung regelmäßig falsch erzählt, und daher rührt der Fall, dass ein vermeintlich kostenloser Widerruf am Ende doch eine Stornogebühr auslöst.

Grundlage dieser Übersicht sind veröffentlichte Mietbedingungen, AGB und Versicherungsunterlagen, keine Bewertungsportale; warum dort keine Sterne stehen, steht unten in den häufigen Fragen. Was sonst noch zum Thema gehört, sammelt die Startseite von Wohnmobilregeln.

Fünf Fragen vor der Buchung, und die Warnzeichen

Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Jede der fünf Fragen schließt eine Lücke, die nach der Buchung Geld kostet.

  1. Wer ist mein Vertragspartner? Die Antwort steht in den AGB, selten auf der Startseite. Taucht dort ein anderer Name auf als der der Marke, gelten ab sofort die Bedingungen dieses anderen Namens.
  2. Wer versichert das Fahrzeug, und mit welcher Police? Bei privaten Fahrzeugen muss eine Selbstfahrervermietversicherung oder eine Gruppenpolice der Plattform greifen. Steht dazu nichts, brechen Sie ab. Das ist kein Detail, bei dem man großzügig sein sollte.
  3. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall, und wovon ist sie ausgenommen? Reifen, Dach, Unterboden, Markise und Innenraum sind die üblichen Lücken. Lassen Sie sich den Wortlaut der Klausel geben und begnügen Sie sich nicht mit einer Zusammenfassung.
  4. Wo liegt die Kaution, und wer gibt sie frei? Auf Ihrer Kreditkarte geblockt, an eine Privatperson überwiesen oder bei einer Station im Ausland hinterlegt: Das sind sehr verschiedene Ausgangslagen, wenn Sie sich später über einen Kratzer nicht einig werden.
  5. Was kostet die Buchung mit allen Posten? Reinigung, Kilometer, Ausstattung, Zusatzfahrer, Einwegzuschlag, Haustier, Servicegebühr. Erst diese Summe ist vergleichbar.

Bei diesen Signalen brechen Sie besser ab:

  • Der Anbieter nennt weder Vertragspartner noch Versicherer, auch nicht auf Nachfrage.
  • Ein privates Fahrzeug soll an der Plattform vorbei übergeben werden, "spart die Gebühr". Ohne Vermietpolice fahren Sie unversichert.
  • Kaution und Selbstbeteiligung werden in einem Satz als derselbe Betrag beschrieben.
  • Ein Portal sortiert seine Ergebnisse nach Provision und nennt das einen Test.
  • Eine Euro-Angabe steht ohne Datum auf der Seite, während die AGB sich Änderungen vorbehalten.

Eskaliert ein Schadenstreit mit einem privaten Eigentümer über die Versicherungskonstruktion hinaus, oder halten Sie eine AGB-Klausel für unwirksam, gehört der Fall zur Verbraucherzentrale oder zu einer Anwältin.

Diese Seite liest Bedingungen; Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

Index

Alle 8 Seiten in dieser Übersicht

Eigener Fuhrpark und Franchise

Private Vermittlungsplattformen

Vermittler ohne eigene Flotte

Marktdaten

Häufige Fragen

Was zu dieser Übersicht gefragt wird

Was ist der Unterschied zwischen einem eigenen Fuhrpark und einer Vermittlungsplattform?

Für Sie ist das vor allem ein Unterschied im Vertrag. Beim eigenen Fuhrpark ist der Vermieter zugleich Ihr Vertragspartner und versichert über seine Flottenpolice. Eine Vermittlungsplattform besitzt kein Fahrzeug; sie stellt den Kontakt zum Eigentümer oder zum gewerblichen Anbieter her und organisiert je nach Modell die Deckung.

Der Mietvertrag entsteht dann mit dem Eigentümer, der Station oder dem Anbieter dahinter, und dorthin gehen im Streitfall auch Ihre Ansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Selbstbeteiligung?

Die Kaution sichert den Vermieter ab und kommt nach beanstandungsfreier Rückgabe zurück; meist wird sie nur auf der Kreditkarte geblockt. Die Selbstbeteiligung fällt erst an, wenn ein Schaden eintritt, üblicherweise je Schadenfall.

Aufpassen sollten Sie bei den Tarifen: Senkt der Anbieter selbst die Selbstbeteiligung, ändert sich der Betrag im Vertrag; eine separat gekaufte Rückerstattungspolice erstattet dagegen nur im Nachhinein und verhindert den Zugriff nicht.

Wer haftet, wenn ich das Fahrzeug beschädigt zurückbringe?

Abgerechnet wird über den Vertragspartner: den Vermieter, die Station, den privaten Eigentümer oder den gewerblichen Anbieter hinter dem Portal. Die Plattform, über die Sie gebucht haben, ist in den Vermittlungsmodellen nicht Partei des Mietvertrags und kann den Streit deshalb auch nicht entscheiden. Darum steht die Frage nach dem Vertragspartner vor der Frage nach dem Preis.

Ist eine Buchung über ein Vergleichsportal günstiger als direkt beim Vermieter?

Mal so, mal anders. Portale bündeln Zusatzleistungen und liegen bei der Reduzierung der Selbstbeteiligung manchmal darunter; umgekehrt erreichen manche Rabatte des Anbieters den Portalkunden nicht. Vergleichbar wird beides erst, wenn Sie jedes Angebot mit sämtlichen Nebenkosten auf einen Endpreis rechnen.

Kann ich ein privates Wohnmobil auch ohne Plattform mieten?

Rechtlich möglich, praktisch riskant. Die gewöhnliche Kfz-Police eines privaten Eigentümers deckt die Vermietung an Selbstfahrer nicht ab; fehlt eine Selbstfahrervermietversicherung, stehen im Schadenfall beide Seiten ohne Deckung da. Genau diesen Teil spart eine Absprache am Vermittler vorbei ein, und genau er fehlt dann im Ernstfall.

Warum stehen auf diesen Seiten keine Kundenbewertungen?

Weil sie die Frage nicht beantworten, um die es hier geht. Aus einer Sternebewertung geht nicht hervor, wer Vertragspartner ist, welcher Versicherer die Police zeichnet und was bei einem Schaden am Unterboden passiert. Diese Seiten arbeiten mit veröffentlichten Bedingungen und benennen Lücken als Lücken.

Diese Seite gibt veröffentlichte Mietbedingungen, AGB und Versicherungsunterlagen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Alle Konditionen, Euro-Beträge und Stationsangaben der Anbieter sind veränderlich; maßgeblich ist immer der Vertrag, den Sie unterschreiben. Wohnmobilregeln vermietet keine Fahrzeuge und vermittelt keine Buchungen.