TÜV beim Wohnmobil: Fristen, Kosten, Folgen
Wie oft ein Wohnmobil zum TÜV muss: Fristen nach zulässiger Gesamtmasse und Alter, Kosten nach Gewichtsklasse und was ein überzogener Termin wirklich kostet.

Inhalt
- Die Fristentabelle - und die Zeile, aus der sie stammt
- Deine eigene Frist vom Fahrzeugschein ablesen
- Was der Termin kostet
- Was beim Wohnmobil geprüft wird
- Feuchtigkeit im Aufbau ist kein HU-Mangel
- Vorbereitung: was du vorher selbst prüfst
- Überzogen: die Stufenleiter, ehrlich beschriftet
- Was die abgelaufene Plakette NICHT tut
- Häufige Fragen
- Nächster Schritt
- Quellen
Deine Frist steht nicht im Internet, sie steht in deinen Papieren. Bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse läuft ein Wohnmobil im normalen Rhythmus von 24 Monaten.
Darüber gilt eine andere Zeile, und diese Zeile wird mit dem Fahrzeugalter kürzer, nicht mit dem Fahrzeugtyp.
Die erste Hauptuntersuchung nach der Erstzulassung liegt bei leichteren Fahrzeugen weiter hinten als alle folgenden.
Zwei Felder im Fahrzeugschein entscheiden das: B (Datum der Erstzulassung) und F.2 (zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs im Zulassungsstaat) - wobei F.1 die technisch zulässige Masse ist und von F.2 abweichen kann.
Maßgeblich ist die eingetragene Zahl. Auf der Plakette hinten steht der Monat oben in der Mitte, das Jahr in der Zahl.
Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Über den Einzelfall entscheiden die Prüforganisation und die Zulassungsstelle, nicht dieser Text. Fristen, Gebühren und Bußgelder beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland und auf den jeweils angegebenen Stand; Gebührenordnungen der Prüforganisationen haben eine befristete Gültigkeit und werden regelmäßig zum Jahreswechsel neu gefasst. Wo in diesem Text der Originaltext einer Rechtsvorschrift oder eines Bußgeldkatalogs nicht selbst eingesehen wurde, ist das an der Stelle vermerkt. Diese Seite wird von keiner der genannten Prüforganisationen bezahlt.
Die Fristentabelle - und die Zeile, aus der sie stammt
Die Intervalle stehen in Anlage VIII zur StVZO, in Verbindung mit § 29 StVZO. Das klingt nach Formalie, ist aber der Punkt: fast jede Ratgeberseite druckt die Tabelle, kaum eine nennt die Zeile. Wohnmobile stehen unter **Nr.
2.1.6**, Wohnwagen unter Nr. 2.1.5, gewerbsmäßig vermietete Fahrzeuge unter Nr. 2.2.
Wenn dir jemand eine Frist nennt und die Zeile nicht dazu, kannst du sie nicht nachprüfen.
| Fahrzeug | zulässige Gesamtmasse | Fahrzeugalter | Monate zwischen den Untersuchungen | Zeile Anlage VIII |
|---|---|---|---|---|
| Wohnmobil | bis 3,5 t | erste HU nach Erstzulassung | 36 | Nr. 2.1.6.1 |
| Wohnmobil | bis 3,5 t | danach | 24 | Nr. 2.1.6.1 |
| Wohnmobil | über 3,5 t bis 7,5 t | bis 6 Jahre ab Erstzulassung | 24 | Nr. 2.1.6.2 |
| Wohnmobil | über 3,5 t bis 7,5 t | älter als 6 Jahre | 12 | Nr. 2.1.6.2 |
| Wohnmobil | über 7,5 t | jedes Alter | jährlicher Rhythmus, siehe Hinweis unter der Tabelle | Nr. 2.1.6.3 |
| Wohnwagen (Anhänger) | bis 0,75 t bzw. ohne eigene Bremse | nach Erstzulassung / danach | 36 / 24 | Nr. 2.1.5 |
| Wohnmobil, gewerbsmäßig vermietet | unabhängig von der Masse | jedes Alter | 12 | Nr. 2.2 |
Quelle der Zeilen: StVZO Anlage VIII Nr. 2.1.5, Nr. 2.1.6 und Nr. 2.2 i. V. m. § 29 StVZO, Stand Juli 2026. Hinweis zur Klasse über 7,5 t: Für diese Zeile (Nr. 2.1.6.3) lag mir der Verordnungstext im Wortlaut nicht vor. Ein Zwölfmonatsintervall wird von TÜV Rheinland auf der eigenen Ratgeberseite angegeben; ich führe die Angabe deshalb als professionelle Sekundärquelle und nicht als selbst gelesenen Primärtext.
Die Zeile für gewerbsmäßig vermietete Fahrzeuge ist die, an der sich Privatleute selten stören und Vermieter täglich.
Wer sein Wohnmobil über eine Plattform vermietet, sollte vor der ersten Buchung klären, in welche Zeile das Fahrzeug damit fällt - das ist eine Frage an die Zulassungsstelle, nicht an einen Blogbeitrag.
Ein Detail für Saisonkennzeichen: Fällt der HU-Termin in die Ruhezeit, wird er nach Angaben von TÜV Rheinland und einer ADAC-Meldung im ersten Monat des Zulassungszeitraums nachgeholt. Beide Angaben sind Wiedergaben, keine Verordnungstexte.
Deine eigene Frist vom Fahrzeugschein ablesen
Vier Angaben, in dieser Reihenfolge. Alles andere ist Ableitung.
Entscheidungsbaum: Welche Frist gilt für mein Fahrzeug?
- Erstzulassung (Feld B) notieren. Nicht das Kaufdatum, nicht das Datum der Ummeldung auf dich.
- Eingetragene zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) notieren. Weicht sie von F.1 ab, gilt für die Fristeinordnung die eingetragene Zahl. Steht dort 3.500 kg, bist du in der 24-Monats-Zeile, auch wenn das Fahrgestell mehr könnte.
- Nutzungsart: privat oder gewerbsmäßig vermietet?
- privat → weiter bei 4
- gewerbsmäßig vermietet → Nr. 2.2, Zwölfmonatsrhythmus, unabhängig von der Masse
- Masse und Alter zusammen lesen:
- bis 3,5 t → 24 Monate (erste HU nach Erstzulassung: 36 Monate)
- über 3,5 t bis 7,5 t und jünger als sechs Jahre → 24 Monate
- über 3,5 t bis 7,5 t und älter als sechs Jahre → 12 Monate
- über 7,5 t → jährlicher Rhythmus, Zeile nicht im Wortlaut geprüft
- Nächsten Termin bilden: Monat und Jahr der letzten HU aus dem Prüfbericht oder der Plakette plus Intervall. Eintrag in den Kalender, mit vier Wochen Vorlauf.
Drei Punkte, an denen sich Leser regelmäßig verrechnen. Ein Halter- oder Eigentümerwechsel setzt die Frist nicht zurück - wer ein gebrauchtes Wohnmobil kauft, übernimmt den laufenden Zyklus samt Restlaufzeit der Plakette. Beim Kauf ist der letzte Prüfbericht deshalb wichtiger als die Plakette: die Plakette sagt dir nur, wann, der Bericht sagt dir, mit welchen Mängeln.
Zweitens verschiebt eine Auflastung das Fahrzeug unter Umständen in eine andere Zeile, weil sich die eingetragene zGM ändert und damit der Schwellenwert 3,5 t gerissen wird. Wer auflasten lässt und die Frist nicht mitrechnet, steht ein Jahr später mit einer abgelaufenen Plakette da, ohne es zu merken. Details dazu: Wenn die Auflastung die Frist verschiebt.
Ich habe in neun Jahren Überführungsfahrten für einen Vermietungs- und Händlerfuhrpark ständig vier fremde Prüftermine im Kopf gehalten, weil die Fahrzeuge nicht meine waren und trotzdem ich am Steuer saß.
Man lernt dabei, dass Fristen nichts mit dem Fahrzeugtyp zu tun haben. Zwei äußerlich gleiche Alkoven, gleicher Aufbau, gleicher Grundriss - der eine bei 3.500 kg eingetragen, der andere bei 3.850 kg. Sieben Jahre alt beide.
Der zweite musste jährlich.
Was der Termin kostet
Eine belastbare Preisangabe hat in diesem Feld drei Eigenschaften: sie nennt den Anbieter, sie nennt die Gewichtsklasse, und sie nennt ihren Gültigkeitszeitraum. Genau eine Quelle in meiner Recherche erfüllt alle drei.
| Anbieter / Quelle | Gewichtsklasse | Preis HU inkl. AU | Gültigkeit | MwSt. |
|---|---|---|---|---|
| TÜV SÜD, veröffentlichte Gebührenordnung | nach Gewichtsklasse gestaffelt, zuzüglich Gebühren für die Sicherheitsprüfung | siehe Gebührenordnung des Anbieters, dort nach Klasse aufgeschlüsselt | 01.01.2026 - 31.12.2026 | inkl. 19 % |
| ADAC (Wiedergabe, Seite ohne Datum) | 3,5 - 7,5 t | rund 180 € | ohne Datumsangabe auf der Seite | nicht ausgewiesen |
| ADAC (Wiedergabe, Seite ohne Datum) | über 7,5 t | rund 200 € pro Jahr | ohne Datumsangabe auf der Seite | nicht ausgewiesen |
| Fritz Berger, Ratgeber (kommerzielle Quelle) | wohnmobilbezogene Klassen | als Spanne für HU bzw. HU+AU angegeben | Stand 17.04.2026 | nicht ausgewiesen |
Die Gebührenordnung von TÜV SÜD ist die einzige mir vorliegende Preisquelle mit Tarifqualität: erstpublizierend, nach Gewichtsklasse gestaffelt, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und einem Gültigkeitszeitraum von genau einem Kalenderjahr. Die Staffelung pro Bundesland ist auf der Live-Seite zu prüfen. Die ADAC-Werte sind Orientierungsgrößen ohne Datum auf der Quellseite und keine Tarife.
Zwei Dinge, die strukturell wichtiger sind als jede Einzelzahl. Preise gelten pro Bundesland und pro Prüforganisation - eine Zahl aus einem Forum in Niedersachsen sagt dir über deine Rechnung in Bayern nichts Verlässliches. Und der Tarif ist befristet, was heißt: du prüfst ihn jeden Januar neu.
Wie schnell das bewegt, zeigt der Pkw-Bereich, wo laut einer Handelsblatt-Auswertung aus 2026 die HU+AU bei zwei Organisationen von 152 - 163 € auf 155 - 169,90 € im Jahresvergleich stieg. Das ist keine Wohnmobilzahl, es ist nur der Beweis, dass ein Preis aus dem Vorjahr nicht mehr der Preis ist.
Jetzt die Rechnung, die im Jahresbudget landet. Ein 24-Monats-Intervall geht mit 0,5 × Rechnungsbetrag in ein Jahresbudget ein, ein 12-Monats-Intervall mit 1,0 ×. Wer die 3,5-t-Grenze überschreitet und älter als sechs Jahre fährt, verdoppelt diese Budgetzeile, ohne dass sich die Gebühr selbst ändert.
Beim Alkoven, den ich gefahren habe, war das keine Kalkulation, sondern jeden Sommer ein Termin. Die Hauptuntersuchung im Jahresbudget rechnet das mit den übrigen Fixposten zusammen.
Was beim Wohnmobil geprüft wird
TÜV NORD listet für Wohnmobil und Wohnwagen die Prüfpunkte auf der eigenen Dienstleistungsseite auf und weist auf den Prüfbericht hin, den du am Ende mitnimmst - der ist das eigentliche Dokument, die Plakette nur seine Sichtbarmachung.
Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen, Reifen, Verbindungseinrichtung, Aufbau und Unterboden, dazu die Abgasuntersuchung.
Der Unterschied zum Pkw liegt nicht in der Liste, er liegt in der Ursache der Mängel. Ein Wohnmobil fällt nicht durch, weil es viel gefahren wurde. Es fällt durch, weil es acht Monate stand.
Bremsscheiben und Sättel korrodieren im Stand, Reifen altern unabhängig von der Laufleistung, Batterien entladen tief und nehmen dabei Schaden. Das ist Strukturwissen aus dem Umgang mit dieser Fahrzeugklasse und keine Statistik.
Reifenalter wird bei der Hauptuntersuchung ausdrücklich mitbewertet, nicht nur die Profiltiefe - der Versicherer VHV weist das für die HU an Freizeitanhängern so aus. Maßgeblich ist die eingeprägte Datumskennung auf der Flanke.
Eine belastbare Zahl, ab welchem Alter ein Reifen zu tauschen ist, habe ich in dieser Recherche nicht gefunden - keine Sechs-, Acht- oder Zehnjahresgrenze aus einer zitierfähigen Quelle. Ich schreibe deshalb keine hin. Wer wissen will, wie sein Prüfer das im Einzelfall bewertet, fragt ihn vorher, mit dem Datumscode in der Hand.
Aufbauschäden und Rost am Rahmen oder an tragenden Teilen können beanstandet werden. Diese Angabe stammt aus Ratgeberdarstellungen, nicht aus einem von mir gelesenen Prüfkatalog.
Zur Mängelhäufigkeit: wohnmobilspezifische Statistiken existieren in dieser Recherche nicht.
Was vorliegt, gilt für alle Fahrzeuge und ist entsprechend zu lesen - nach einer AutoScout24-Auswertung führen defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen und verschlissene Bremsen die Mängellisten an, mit steigendem Anteil softwarebedingter Beanstandungen.
Ich übertrage diese Verteilung nicht auf Wohnmobile, weil ich sie für Wohnmobile nicht belegen kann.
Feuchtigkeit im Aufbau ist kein HU-Mangel
Wassereintritt im Wohnbereich ist ein Garantie- und Wertproblem, kein Prüfkriterium der Hauptuntersuchung. Er gehört in die Dichtigkeitsprüfung, und die ist eine Bedingung aus dem Herstellervertrag, keine Vorschrift aus der StVZO. Was das für Fristen und Kosten heißt, steht in Die Hauptuntersuchung im Jahresbudget.
Leser verwechseln das in beide Richtungen: manche erwarten, dass der Prüfer die Feuchtigkeit findet, andere glauben, ein feuchter Aufbau kostet sie die Plakette. Beides trifft nicht zu.
Vorbereitung: was du vorher selbst prüfst
Vor dem HU-Termin selbst prüfen
- Beleuchtung komplett durchschalten, einschließlich Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenbeleuchtung.
- Beleuchtung an Aufbauteilen: Leuchte über der Wohnraumtür, Trittstufenbeleuchtung, Markisenleuchte, falls verbaut und eingetragen.
- Datumskennung aller Reifen ablesen und notieren, Ersatzrad eingeschlossen. Reifendruck nach Herstellervorgabe, bei voll beladenem Fahrzeug die höhere Angabe.
- Nach längerem Stand eine Bremsprobe fahren, bevor du zum Termin fährst: Flugrost von den Scheiben, ungleiches Ziehen bemerkt man auf zwei Kilometern.
- Batterien prüfen, Starterbatterie zuerst. Eine tiefentladene Starterbatterie kostet dich den Termin, nicht die Plakette.
- Scheibenwischer, Wischwasser, Hupe, Warnblinker.
- Spiel an der Lenkung und sichtbare Undichtigkeiten am Unterboden anschauen, so weit du herankommst.
- Rahmen und tragende Teile auf Rost sichten, besonders an den Auflagepunkten des Aufbaus.
- Warndreieck, Verbandkasten mit gültigem Verfalldatum, Warnweste.
- Zwei Dokumente mitnehmen: den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung und die Bescheinigung über die Gasanlagenprüfung.
Die Gasanlage ist ein eigener Termin mit eigener Frist, den ich hier nicht ausrolle: Die Gasprüfung ist ein eigener Termin: Fristen und Kosten.
Zur Terminlage: Nach Berichten anderer Halter wird es zum Saisonstart im Frühjahr eng, besonders bei Prüfstellen mit Grube für hohe Fahrzeuge. Ich habe das nicht systematisch erhoben, aber wer im März anruft und im Mai einen Termin bekommt, hat drei Monate vorher nicht angerufen.
Überzogen: die Stufenleiter, ehrlich beschriftet
Hier wird es unübersichtlich, und zwar nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen der Belegqualität. Es kursieren zwei Stufenleitern: eine für Fahrzeuge ohne Sicherheitsprüfung, eine für SP-pflichtige Fahrzeuge. Beide werden von professionellen Anbietern der StVZO zugeschrieben.
Genau eine Veröffentlichung datiert ihre Tabelle. Den Wortlaut der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr beziehungsweise des Bußgeldkatalogs habe ich nicht selbst gelesen - das steht in der Tabelle, nicht im Kleingedruckten.
| Überziehung | Geldbuße (Deutschland) | Punkte | Erweiterte HU / Zuschlag | Beleglage |
|---|---|---|---|---|
| bis 2 Monate | keine Sanktion in den vorliegenden Darstellungen ausgewiesen | 0 | nein | professionelle Wiedergabe (TÜV Hessen); Primärtext nicht gelesen |
| über 2 bis 4 Monate | Verwarnungsgeld im unteren zweistelligen Bereich, nach vorliegenden Darstellungen | 0 | ja, erweiterte Untersuchung ausgelöst | professionelle Wiedergabe (TÜV Hessen) und kommerzielle Wiedergabe mit Datum (Allianz Direct, Stand 01/2026); Primärtext nicht gelesen |
| über 4 bis 8 Monate | Geldbuße im mittleren zweistelligen Bereich, nach vorliegenden Darstellungen | 0 | ja | professionelle und kommerzielle Wiedergabe, Stand 01/2026; Primärtext nicht gelesen |
| über 8 Monate | Geldbuße im oberen zweistelligen Bereich, nach vorliegenden Darstellungen, zuzüglich Punkt | 1 | ja | professionelle und kommerzielle Wiedergabe, Stand 01/2026; Primärtext nicht gelesen |
| Wohnmobile über 7,5 t, sofern SP-pflichtig | hier nicht veröffentlicht | - | - | die SP-Spalte der Anlage VIII Nr. 2.1 wurde nicht eingesehen; ohne diese Spalte lässt sich nicht sagen, ob und ab wann die SP-Leiter für diese Klasse gilt |
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland. Die einzige datierte Fassung dieser Leiter trägt den Stand 01/2026 (Allianz Direct); die übrigen Darstellungen sind undatiert. Ich nenne bewusst Größenordnungen statt Eurobeträge, weil ich den Tariftext nicht selbst gelesen habe und ein exakter Betrag ohne Primärquelle nur so aussieht, als wäre er geprüft.
Zwei Folgen sind keine Bußgelder und treffen dich unabhängig davon, ob dich jemand kontrolliert.
Ist die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überzogen, wird eine erweiterte Hauptuntersuchung fällig, mit Zuschlag. Der ADAC gibt die Größenordnung mit etwa 20 Prozent an. Die Rechtsgrundlage wird als § 29 Abs.
7 StVZO zitiert, allerdings nur von einer einzigen Quelle in meiner Recherche, einem KÜS-Prüfstellenratgeber. Ich führe die Vorschrift deshalb als Zuschreibung, nicht als geprüfte Fundstelle.
Und: seit 2012 gibt es keine Rückdatierung. Der neue Zyklus beginnt mit dem Tag der Untersuchung, nicht mit dem verpassten Termin. Wer sieben Monate überzieht, verliert diese sieben Monate nicht - er verschiebt seinen Rhythmus dauerhaft um sieben Monate nach hinten.
Das ist eine Angabe von TÜV Hessen.
Warnzeichen auf Seiten, die dir die Frist erklären wollen
- Eine Bußgeldtabelle ohne Datum und ohne Angabe des Landes. Bußgelder werden geändert; eine undatierte Tabelle ist unbrauchbar, auch wenn sie richtig aussieht.
- Ein einzelner Preis als “der Preis der Hauptuntersuchung”. Ohne Gewichtsklasse, Anbieter und Gültigkeitszeitraum ist das eine Anekdote.
- Ein Anbieter, der eine Rückdatierung in Aussicht stellt. Die gibt es seit 2012 nicht mehr.
- Ein Prüfer, der anbietet, etwas zu übersehen. Wer das anbietet, übersieht auch das, was dich auf der Autobahn interessiert.
Was die abgelaufene Plakette NICHT tut
Sie beendet nicht deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Behauptung steht auf vielen Seiten und in noch mehr Forenbeiträgen, und sie ist falsch. Die Versicherung R+V schreibt dazu klar, dass ein überzogener TÜV in der Regel keine Auswirkung auf die Versicherung hat.
Der gesetzliche Versicherungsschutz hängt am Vertrag und an der Zulassung, nicht an der Farbe der Plakette.
Mythos gegen Sachlage
| Behauptung | Sachlage |
|---|---|
| “Ohne TÜV zahlt die Versicherung nicht.” | Falsch für die Kfz-Haftpflicht. Ein überzogener Termin hebt den Pflichtversicherungsschutz nicht auf (Angabe R+V). |
| “Nach dem Kauf beginnt die Frist neu.” | Falsch. Halter- und Eigentümerwechsel setzen das Intervall nicht zurück; du übernimmst den laufenden Zyklus. |
| “Feuchtigkeit im Aufbau ist ein HU-Mangel.” | Falsch. Das ist eine Garantie- und Wertfrage über die Dichtigkeitsprüfung. |
| “Über 3,5 Tonnen ist immer jährlich TÜV.” | Kommt darauf an: es zählen Masse und Alter. Zwischen 3,5 und 7,5 t gilt bis zum sechsten Jahr ab Erstzulassung der 24-Monats-Rhythmus. |
Was tatsächlich folgen kann, liegt woanders. Nach einem Unfall kann ein überzogener Termin in die Verschuldensbewertung einfließen, wenn ein technischer Mangel mitgewirkt hat.
Und die Frage, wie sich eine abgelaufene HU auf einen Kaskoschaden auswirkt, konnte ich in dieser Recherche nicht klären - ich habe dazu keine belastbare Aussage gefunden und schreibe deshalb keine hin.
Der Deckungsumfang selbst gehört ohnehin in einen eigenen Text: Was eine abgelaufene Plakette für den Versicherungsschutz bedeutet.
Die direkte Fahrt zum vereinbarten Termin mit abgelaufener Hauptuntersuchung wird von TÜV NORD als zulässig beschrieben. Ich gebe das als Angabe dieser Prüforganisation weiter, nicht als eigene Rechtsauskunft; wer nach der Fahrt noch einkaufen fährt, verlässt jedenfalls den beschriebenen Fall.
Fällt das Fahrzeug mit erheblichen Mängeln durch, bleibt ein Monat für die Nachprüfung, für die eine Nachuntersuchungsgebühr anfällt. Das geben AutoScout24 und R+V so an; Höhe und Handhabung sind Sache der Prüforganisation. Wer die Monatsfrist verstreichen lässt, zahlt die vollständige Untersuchung erneut.
Was noch nicht geklärt ist
- Anlage VIII Nr. 2.1.6.3 (Wohnmobile über 7,5 t) und die SP-Spalte der Nr. 2.1 habe ich nicht im Wortlaut eingesehen. Deshalb steht das Zwölfmonatsintervall für diese Klasse hier als Sekundärangabe, und eine Sanktionstabelle für SP-pflichtige Wohnmobile veröffentliche ich nicht.
- Den Wortlaut der GebOSt bzw. des Bußgeldkatalogs hinter jeder Überziehungsstufe habe ich nicht gelesen; nur eine Veröffentlichung datiert ihre Tabelle (Stand 01/2026).
- Die Fundstelle § 29 Abs. 7 StVZO für die erweiterte Untersuchung nennt nur eine einzige Quelle.
- Wohnmobilspezifische Mängelstatistiken existieren in dieser Recherche nicht.
- Ein zitierfähiges Austauschalter für Reifen habe ich nirgends gefunden.
- Die Wirkung einer überzogenen HU auf einen Kaskoschaden bleibt offen.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Wohnmobil zum TÜV? Nach Masse und Alter, nicht nach Fahrzeugtyp: bis 3,5 t alle 24 Monate, erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung; zwischen 3,5 und 7,5 t alle 24 Monate bis zum sechsten Jahr und danach jährlich. Die Grundlage ist Anlage VIII zur StVZO, Nr. 2.1.6, in Verbindung mit § 29 StVZO.
Für Wohnmobile über 7,5 t wird ein jährlicher Rhythmus angegeben, wobei mir die zugehörige Zeile Nr. 2.1.6.3 im Wortlaut nicht vorlag.
Wie oft muss ein aufgelastetes Wohnmobil zum TÜV? Nach der neu eingetragenen zulässigen Gesamtmasse, die das Fahrzeug in eine andere Zeile der Anlage VIII verschieben kann. Wer von 3.500 kg auf einen Wert darüber auflastet und älter als sechs Jahre ist, landet im Zwölfmonatsrhythmus. Maßgeblich ist die Zahl in Feld F.2 nach der Änderung, nicht die vom Kauftag.
Was bei einer Auflastung sonst noch mitläuft, steht in Wenn die Auflastung die Frist verschiebt.
Was kostet die Hauptuntersuchung beim Wohnmobil? Das hängt an Gewichtsklasse, Prüforganisation und Bundesland; einen einzigen Preis gibt es nicht. Die einzige mir vorliegende Quelle mit Tarifqualität ist die Gebührenordnung von TÜV SÜD mit Staffelung nach Gewichtsklasse, inklusive 19 % Mehrwertsteuer, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Der ADAC nennt als Orientierung rund 180 € für HU und AU bei 3,5 bis 7,5 t und rund 200 € jährlich über 7,5 t, allerdings ohne Datum auf der Quellseite. Für das Jahresbudget rechnest du bei 24 Monaten mit der Hälfte der Rechnung pro Jahr, bei 12 Monaten mit dem vollen Betrag.
Was passiert, wenn der TÜV überzogen ist? Ab zwei Monaten Überziehung greift eine Stufenleiter aus Verwarnungs- und Geldbußen, ab mehr als acht Monaten kommt in den vorliegenden Darstellungen ein Punkt hinzu; die Beträge gebe ich als Größenordnung an, weil ich den Tariftext für Deutschland nicht selbst gelesen habe.
Zusätzlich löst eine Überziehung von mehr als zwei Monaten eine erweiterte Hauptuntersuchung mit Zuschlag aus, den der ADAC mit etwa 20 Prozent angibt. Eine Rückdatierung gibt es seit 2012 nicht: dein Zyklus beginnt am Tag der Untersuchung neu und verschiebt sich dauerhaft.
Erlischt der Versicherungsschutz, wenn die Plakette abgelaufen ist? Nein, die Kfz-Haftpflicht bleibt bestehen; die Versicherung R+V schreibt, dass ein überzogener TÜV in der Regel keine Auswirkung auf die Versicherung hat. Nach einem Unfall kann ein technischer Mangel in die Verschuldensbewertung einfließen, das ist eine andere Frage. Wie sich eine abgelaufene HU auf einen Kaskoschaden auswirkt, konnte ich nicht klären und lasse es deshalb offen.
Zählt Feuchtigkeit im Aufbau als Mangel? Nein, Feuchtigkeit im Wohnbereich ist kein Prüfkriterium der Hauptuntersuchung. Sie gehört in die Dichtigkeitsprüfung und damit in die Garantiebedingungen des Herstellers, mit eigener Frist und eigenen Kosten. Nachzulesen in Die Hauptuntersuchung im Jahresbudget.
Nächster Schritt
Nimm den Fahrzeugschein, lies Feld B und Feld F.2, und bestimme mit dem Fristenrechner auf dieser Seite dein Intervall und das nächste Fälligkeitsdatum samt der Anlage-Zeile, aus der es kommt. Dann buche, bevor die Saison anläuft - im März sind die Gruben für hohe Fahrzeuge voll.
Und rechne in Die Hauptuntersuchung im Jahresbudget nach, was der Termin dich amortisiert pro Jahr kostet, bevor du bei einem Fahrzeug über 3,5 t mit dem halben Betrag planst.
Quellen
- StVZO Anlage VIII Nr. 2.1.5, Nr. 2.1.6, Nr. 2.2 i. V. m. § 29 StVZO, gesetze-im-internet.de (Stand 07/2026; Nr. 2.1.6.3 und die SP-Spalte nicht im Wortlaut eingesehen)
- TÜV SÜD, Gebühren Hauptuntersuchung, Gebührenordnung gültig 01.01.2026 - 31.12.2026, inkl. 19 % MwSt.
- TÜV Rheinland, Ratgeberseite Haupt- und Abgasuntersuchung für Wohnwagen und Wohnmobile (Stand 07/2026): Zwölfmonatsintervall über 7,5 t, HU in der Saison-Ruhezeit
- TÜV NORD, Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen (Stand 07/2026): Prüfpunkte, Prüfbericht, direkte Fahrt zum Termin
- TÜV Hessen, Folgen einer überzogenen Hauptuntersuchung (Stand 07/2026): beide Stufenleitern, erweiterte HU, keine Rückdatierung seit 2012
- Allianz Direct, Ratgeber “TÜV abgelaufen”, Stand 01/2026: dieselben Stufenleitern mit Datumsstempel
- KÜS-Prüfstellenratgeber (sv-bickel.de, Stand 07/2026): einzige Quelle, die § 29 Abs. 7 StVZO für die erweiterte Untersuchung nennt
- ADAC, HU überzogen oder durchgefallen (Stand 07/2026): rund 180 € HU+AU bei 3,5 - 7,5 t, rund 200 € p. a. über 7,5 t, Zuschlag etwa 20 %
- R+V, “TÜV überzogen - was gibt es zu beachten” (Stand 07/2026): überzogene HU in der Regel ohne Auswirkung auf die Versicherung, Nachuntersuchungsgebühr
- VHV, Ratgeber Wohnwagen TÜV und Zulassung (Stand 07/2026): Bewertung des Reifenalters bei der HU
- AutoScout24, Hauptuntersuchung Fristen (2026): häufigste Mängel, fahrzeugübergreifend, nicht wohnmobilspezifisch
- Handelsblatt (2026): Preisbewegung HU+AU im Pkw-Bereich, dient hier nur als Belegdafür, dass Tarife jährlich neu zu prüfen sind
- Fritz Berger, Ratgeber (Stand 17.04.2026): kommerzielle Preisspannen nach Gewichtsklasse
Preis- und Bußgeldhinweis: Die hier genannte Gebührenordnung ist auf ein Kalenderjahr befristet und im Januar neu zu prüfen; Bußgeldangaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland und auf den in der Tabelle genannten Stand. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Über die Einordnung deines Fahrzeugs und über den Einzelfall entscheiden die Prüforganisation und die Zulassungsstelle. Diese Seite wird von keiner der genannten Prüforganisationen bezahlt und erhält für keine Nennung eine Vergütung.